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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Prozess in Berlin: Sanitäter attackiert: Ein Jahr Gefängnis

Ein 31-Jähriger Fußbodenleger beleidigte und bedrohte Rettungskräfte. Die Strafe für den Intensivtäter fällt ohne Bewährung aus.

Eine halbherzige Entschuldigung für seine Pöbeleien kam Ilker C. noch über die Lippen, auf Bewährung hoffte der 31-Jährige allerdings vergeblich: Ein Jahr Gefängnis verhängte das Amtsgericht. Der massiv vorbestrafte Mann habe "drei Helfer, die nur ihre Arbeit machen wollten, beleidigt und bedroht – wie es schlimmer kaum geht“, hieß es am Donnerstag im Urteil. Einen Rettungsassistenten habe er bespuckt, dann mit einem kiloschweren Einsatzrucksack der Sanitäter geworfen.

„Er sah rot“

Die drei Rettungskräfte waren am 27. Dezember 2016 zur Wohnung der aus der Türkei stammenden Familie des Angeklagten gerufen worden. Die Ex-Partnerin von C. hatte einen Zusammenbruch ihres Schwiegervaters und außerdem häusliche Gewalt gemeldet. „Bei so einem Einsatz stehen die Sanitäter natürlich erst einmal an der Tür und fragen sich, was hier passiert ist“, so der Richter. Weil sie nicht so agierten, wie C. sich das vorstellte, sei er ausgerastet. „Er sah rot.“

Pöbeleien folgten, Hass-Tiraden. IIker C. habe nicht aufgehört, sich in üble Todesdrohungen gesteigert, schilderten die Helfer. Mit Pöbeleien wie „ich töte deine Familie, ich bekomme raus, wo du wohnst, ihr Ungläubigen.“

Geständiger Wiederholungstäter

Alle drei Helfer sagten im Prozess, es sei beängstigend gewesen. Sie hätten befürchtet, dass der Mann ein Messer holen und umsetzen könnte, was er angekündigt hatte. „Er warf dann den Einsatzrucksack in meine Richtung“, so ein Rettungsassistent. „Ich konnte ihn abwehren.“ Zudem hätte C. die Wohnungstür gefährlich zugeworfen.

Der Fußbodenleger hatte in dem Prozess um Beleidigung, Bedrohung und versuchte Körperverletzung weitgehend gestanden. Wie vor einer Woche in einer Verhandlung um Beleidigung von Polizisten. In dem Prozess gab es für C., der als Intensivtäter gilt, sechs Monaten auf Bewährung und 1000 Stunden gemeinnützige Arbeit.

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