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Aufklärungs-Tornado

© ddp

G-8-Gipfel: Jung macht falsche Angaben über Heiligendamm

Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat beim umstrittenen Luftwaffeneinsatz zur Sicherung des G-8-Gipfels wesentliche Informationen zurückgehalten. Statt von zwölf Flugzeugen sprach er nur von zweien.

Das Verteidigungsministerium hat beim umstrittenen Luftwaffeneinsatz zur Sicherung des G-8-Gipfels wesentliche Informationen über den Umfang der Mission zurück gehalten. Das geht aus dem Bericht des Verteidigungsministeriums hervor, der an diesem Mittwoch im Verteidigungsausschuss des Bundestages behandelt werden soll. In dem 30 Seiten umfassenden Bericht wurde erstmals deutlich gemacht, dass auch Kampf-Jets der Luftwaffe vom Typ "Phantom" zur Aufklärung eingesetzt wurden. Insgesamt war die Luftwaffenmission zur Sicherung des Gipfels der wichtigsten Wirtschaftsnationen zwischen 3. Mai und 5. Juni weit umfangreicher als bisher offiziell bekannt gegeben.

Es wird damit gerechnet, dass Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) bei der Erläuterung des Bundeswehreinsatzes im Ausschuss in Bedrängnis gerät. Die Opposition, aber auch Teile der SPD, hatten eine lückenlose Aufklärung über den Luftwaffeneinsatz verlangt. Bisher hieß es, an den Aufklärungsflügen zwischen Anfang Mai und Anfang Juni seien bei vier Einsätzen jeweils zwei "Tornados" beteiligt gewesen. In dem Bericht für den Ausschuss wird dagegen mitgeteilt, dass "vier Luftfahrzeuge Eurofighter und acht Luftfahrzeuge Phantom" zum Einsatz kamen. An den Aufklärungsflügen seien insgesamt 14 Flugzeuge beteiligt gewesen. Sie hätten 23 Flugstunden geleistet.

In dem vertraulichen Dokument wird als Fazit festgestellt, dass sämtliche von der Bundeswehr auf Anforderung vor allem des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern geleisteten Maßnahmen zur Unterstützung "auf der verfassungsrechtlichen Grundlage über die Amtshilfe" nach Artikel 35 des Grundgesetzes beruhten. Es sei auch kein Eingriff in die Grundrechte von Bürgern wie beispielsweise der Versammlungsfreiheit erfolgt. Der Grundgesetz-Artikel 35 regelt, dass sich die Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe leisten dürfen. Die Bundeswehr kann im Inland in Friedenszeiten eingesetzt werden, wenn die Polizei bei "besonders schweren Unglücken" oder Naturkatastrophen Amtshilfe braucht.

Unerlaubte Tiefflüge

Bestätigt wurde, dass in einem Fall die Besatzung eines Flugzeuges die Mindestflughöhe von 500 Fuß (etwa 150 Meter) unterschritten hat. "Flugbetriebliche und disziplinare Ermittlungen" seien eingeleitet worden. Bis unmittelbar vor dem G-8-Gipfel (6. bis 8. Juni) waren Aufklärungsflugzeuge unter anderem auch über ein Zeltlager von Globalisierungskritikern geflogen. Aufgabe der verschiedenen Überwachungs-Einsätze war es auch, eventuelle Manipulationen des Geländes zu erkunden. Dabei wurden sowohl mit Infrarot- wie auch mit optischen Kameras Aufnahmen gemacht. Im Bericht des Ministeriums heißt es dazu, die erstellten Bilder eigneten sich weder zur Identifizierung von Personen noch von Autokennzeichen.

Der SPD-Verteidigungspolitiker Rainer Arnold hatte verlangt, die Bilder zu sehen. Erst wenn alle Details vorlägen, könne der Einsatz bewertet werden. Jung hatte Mitte Juni betont, dass die Tornados nur zur "Geländeaufklärung" und Erstellung eines Lagebilds gedient hätten. (mit dpa)

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