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Getränke Lehmann, Uhlandstrasse, Wilmersdorf, Berlin Deutschland

© imago/Schöning

Armut in Berlin: Getränkemarkt verlangt Gewerbeschein von Flaschensammlern

Herzlose Schikane oder besondere Gesetzestreue? Ein Berliner Getränkemarkt will nur noch Flaschensammlern mit Umsatzsteuernummer Gutschriften geben.

Die landeseigene Website berlin.de wirbt dafür, leere Flaschen neben die Mülleimer zu stellen – um „weniger gut situierten Mitbürgern einen Gefallen zu tun und das Wühlen in der Tonne zu ersparen“. Gute Idee – und dann? Schlägt die privatwirtschaftliche Bürokratie zu: In einer als „dringend“ klassifizierten „Hausinfo“ schreibt die Geschäftsführung von Getränke-Lehmann (PR-Slogan: „Ick koof bei Lehmann“) an alle Märkte: „Sog. Flaschensammler“ müssten „wie alle Wiederverkäufer Angabe über ihre Adresse, USt-IdNr. etc. machen. Das Flaschensammeln ist dann ein Gewerbe, wenn es eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit ist, die zum Zwecke der Gewinnerzielung verfolgt wird und nicht geringfügig ist. Hierzu ist bitte der ‚Flaschensammler‘ höflich zu befragen. Verweigert er die Auskunft, kann keine ordnungsgemäße Gutschrift erstellt werden.“

Der Berliner Rechtsanwalt Stefan Senkel berichtet von einem Fall, bei dem ein Lehmann-Markt unter Hinweis auf das Schreiben die Annahme von 15 Pfandflaschen verweigerte. Meine durchschnittliche Rückgabemenge liegt bei 30 Flaschen – nach einer „USt-IdNr.“ hat mich noch niemand gefragt. Vom neuen Phänomen des „Bottle collectors Profiling“ sind offenbar nur diejenigen betroffen, die sich erkennbar auch für 8 Cent bücken müssen. In cervisia veritas: Manchmal sind in dieser Stadt leider nicht nur die Getränke kalt.

Viele dieser Flaschensammler haben keine Adresse, und erst recht keine Umsatzsteuernummer. „Behördlich“ findet oft nur ihre Beisetzung statt. In Köln organisieren die Kirchen Trauerfeiern für diese „Unbedachten“, der „Kölner Stadt-Anzeiger“ veröffentlicht dazu kostenlose Todesanzeigen. Versuche, so etwas auch in Berlin zu machen, um diesen Menschen ein wenig Würde zu erweisen, scheiterten aber bisher – auf mehreren Seiten sammelte bereits 2014 die Gesundheitsverwaltung Gründe, warum das hier nicht geht. Tragendes Argument: die Abstimmung mit zu vielen Zuständigen.

Lehmann tut sich damit keinen Gefallen!

schreibt NutzerIn exil12

Genannt werden u.a. die Gesundheitsämter, die Senatskanzlei, die Kulturverwaltung, die Bezirksämter, die Meldebehörden, der Datenschutz … das überlebt kein Antrag. Die größte Angst - dass es etwas kosten könnte: „Nur die für die Gefahrenabwehr erforderlichen Kosten“ dürften übernommen werden, heißt es in dem Vermerk. Von einer Trauerfeier für Menschen ohne Angehörige aber geht keine Gefahr aus, die ist den Berliner Behörden nur lästig.

Dies ist ein Auszug aus dem aktuellen "Checkpoint"-Newsletter.

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