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Der Senat will Anreize für den dringend benötigten Wohnungsbau schaffen.

© Jens Kalaene/dpa

Erbbauzinsen: Senat will Anreize für Wohnungsbau erhöhen

Bei Neuverträgen sollen die Erbbauzinssätze um die Hälfte abgesenkt werden. Der Finanzsenator begründete das mit der "Sondersituation" auf dem Kapitalmarkt.

Von Sabine Beikler

Das Land Berlin will die Erbbauzinssätze für Neuverträge um die Hälfte absenken. Diese Verfügung gilt für Erbbaurechte, die innerhalb der nächsten fünf Jahre bestellt werden und wird ab Vertragsabschluss zunächst für 20 Jahre garantiert. Die Erbbauzinsen für soziale, kulturelle und sportliche Zwecke werden von drei auf 1,5 Prozent, für Wohnen von 4,5 auf 2,25 Prozent und für förderungswürdiges, produzierendes Gewerbe von drei bis fünf auf 1,5 bis 2,5 Prozent gesenkt.

Auch der Erbbauzins für Gewerbe soll von derzeit 6,5 Prozent auf 3,25 Prozent vermindert werden. Das hat der Senat am Dienstag beschlossen. Das Parlament muss dem Beschluss noch zustimmen. Er soll nach fünf Jahren in der nächsten Legislaturperiode überprüft werden.

Angesichts der „Sondersituation“ durch die extrem niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt will der Senat durch die Absenkung des Erbbauzinses für landeseigene Grundstücke „einen guten Anreiz für den Wohnungsbau bieten“, sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). „Derjenige, der ein Grundstück per Erbbaurecht erhält, soll es nicht schwerer haben als ein Käufer.“ Die niedrigeren Zinssätze sollen für Genossenschaften ebenso wie für Gewerbe attraktiv sein.

Der Erbbauzins bezieht sich auf den Grundstückswert, der in einem Bewertungsgutachten festgestellt wird. Er ist im Grundsatz ein Entgelt für die Bodennutzung. Berlin hat bisher 4100 Erbbaurechte vergeben, Hamburg 4400. Die Hansestadt hat den Erbbauzins auf 2,2 Prozent für Gewerbe und 2,1 Prozent für Wohnen gesenkt.

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