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Bleiberecht. Bis Mitte Oktober werden die Besetzer geduldet.

© imago/Olaf Selchow

Hausbesetzung in Friedrichshain-Kreuzberg: Besetzer dürfen für einen Monat bleiben

Der Eigentümer der Großbeerenstraße 17a in Kreuzberg zeigt sich dialogbereit. Einen Umbau zu einem Frauenhaus hatte der Bezirk bisher abgelehnt.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Hausbesetzer in der Kreuzberger Großbeerenstraße 17a dürfen bis zum 14. Oktober bleiben. Allerdings wurde ihnen vom Eigentümer, der katholischen Aachener Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft (SWG) nur eine leerstehende Wohnung im ersten Stock überlassen. Am 4. Oktober werde es mit der „Hausprojektgruppe Großbeerenstraße“ ein weiteres Gespräch geben, sagte SWG-Manager Benjamin Marx dem Tagesspiegel. „Wir haben inzwischen einen Rechtsanwalt eingeschaltet.“

Man werde die Verhandlungen über die künftige Nutzung des Hauses „völlig ergebnisoffen“ führen, kündigte Marx an. „Das beste Konzept soll sich durchsetzen.“ Der Projektentwickler des bundesweit agierenden Unternehmens, das mehreren Bistümern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gehört, lässt aber keine Zweifel aufkommen, dass er die vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bisher blockierten Pläne für die Betreuung und Unterbringung obdachloser Frauen energisch weiterverfolgen will.

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Nach einem Gespräch mit dem Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) und anderen Politikern habe er den Eindruck, so Marx, dass dieses Vorhaben jetzt „konstruktiv begleitet“ werde. Ausdrücklich lobte er das Engagement der Grünen-Abgeordneten Katrin Schmidberger. Das Projekt, das die Aachener SWG schon lange verfolgt, kommt für den Bezirk auch nicht überraschend. Im Dezember 2014 hatte das kirchliche Immobilienunternehmen das Eckhaus in Kreuzberg gekauft. Der vorherige Eigentümer Thilo Peter war in den Jahren zuvor durch ein lohnendes Geschäftsmodell bundesweit bekannt geworden. Der CDU-Funktionär aus Charlottenburg vermietete Schrottimmobilien für viel Geld an Rumänen und andere Zuwanderer aus Osteuropa.

„Wir wollten das Haus aufstocken, mit Dachterrassen und hofseitigen Balkonen ausstatten und die Grundrisse ändern“, sagt Marx. Zwei Ladenwohnungen im Erdgeschoss und ein Teil der Wohnungen sollte an den Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) vermietet werden. Die Läden waren als „niederschwelliger Treffpunkt“ bzw. als Beratungsstelle für Frauen „in prekärer Lage“ gedacht, über den Läden sollten Schutzwohnungen entstehen. Allerdings wurde der Umbau, wie berichtet, unter Verweis auf den Milieuschutz abgelehnt. Eine Vorschrift, die eigentlich dafür gedacht ist, Luxusmodernisierungen und Verdrängung von Mietern zu verhindern.

Der Bezirk erteilte nur eine befristete Leerstands-Genehmigung für Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten, die aber im Juni 2017 widerrufen wurde, verbunden mit einer Zwangsgeldandrohung. Der Eigentümer legte Widerspruch ein, der sich nach Angaben des Bezirksamts „noch in der Bearbeitung“ befindet. Die Besetzer wünschen sich jetzt in den leerstehenden Läden „ein nachbarschaftliches soziales Projekt“ und die „Übertragung des leerstehenden Wohnraums durch die Eigentümer an uns“. Solche Enteignungsforderungen werde die Aachener SWG natürlich nicht erfüllen, so Marx.

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