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Felor Badenberg (parteilos), Justizsenatorin von Berlin, spricht bei einer Pressekonferenz zum Abschluss der Justizministerkonferenz. Die Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister findet vom 25. Mai 2023 bis zum 26. Mai 2023 in Berlin statt. +++ dpa-Bildfunk +++

© picture alliance/dpa/Monika Skolimowska

„Hoher Mehraufwand für Justiz und Stafverfolgung“: Berlins Justizsenatorin sieht Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung kritisch

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht den Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung kritisch. Es gelte, kritische Hinweise aus der Praxis ernst zu nehmen.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sieht die Pläne der Bundesregierung zur Cannabis-Legalisierung kritisch. „Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen dürften nicht zu einer Entlastung der Justiz führen“, sagte die parteilose Politikerin der Deutschen Presse-Agentur.

„Der Entwurf enthält offenkundig zahlreiche neue Straf- und Bußgeldtatbestände, kleinteilige Regelungen und Ausnahmetatbestände“, kritisierte die Senatorin. „Vor allem deshalb würde die Neuregelung für Justiz und die Strafverfolgungsbehörden einen enorm hohen Mehraufwand bedeuten. Wir kommen mit der aktuellen - bereits recht liberalen - Regelung eigentlich gut zurecht.“

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch in Berlin den Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen. Die Pläne sehen vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.

Die kritischen Hinweise aus der Praxis zu den Plänen, etwa vom Deutschen Richterbund und der Gewerkschaft der Polizei, gelte es ernst zu nehmen, mahnte Badenberg. „Wir werden den Gesetzgebungsprozess konstruktiv-kritisch begleiten. Bei aller Aufgeschlossenheit für dieses Thema müssen Neuregelungen auch im Einklang mit höherrangigem Recht, namentlich europäischem Recht, stehen.“ Deswegen sei es vor Verabschiedung der endgültigen Gesetzesfassung zu früh, um Prognosen für den Umgang damit abzugeben. (dpa)

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