zum Hauptinhalt
Am Karsamstag waren bei einer Palästinenser-Demonstration nach Angaben von Beobachtern israelfeindliche und antisemitische Parolen gerufen worden.

© picture alliance / ZUMAPRESS.com/Michael Kuenne

Update

Nach antisemitischen Parolen: Berliner Polizei verbietet Palästinenser-Kundgebungen

Nach einer pro-palästinensischen Demo am Karsamstag ermittelt die Polizei wegen Volksverhetzung. Zwei weitere Versammlungen am Wochenende wurden nun verboten.

| Update:

Die Polizei Berlin hat zwei für das Wochenende angemeldete Palästinenser-Demonstrationen verboten. Beide Versammlungen waren am Sonnabend und Sonntag zum „Tag der palästinensischen Gefangenen“ in Neukölln geplant. Auch Ersatzveranstaltungen sind untersagt worden.

Die Polizei begründet das Verbot mit der zugespitzten Lage in Nahost, der starken Emotionalisierung der palästinensischen Diaspora in Deutschland und den Erfahrungen aus den Vorjahren bei ähnlichen Entwicklungen und Demonstrationen. Es sei mit einer Störung des öffentlichen Friedens und einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu rechnen. Es bestehe die Gefahr, dass es bei den Demonstrationen zu volksverhetzenden, antisemitischen Rufen und Gewalt kommt.

Zugleich verweist die Polizei in ihren Verbotsverfügungen auf die Ereignisse am Karsamstag. Bei einer Palästinenser-Demonstration waren israelfeindliche und antisemitische Parolen skandiert worden. Wie berichtet kam es dabei zu Rufen wie „Tod, Tod Israel“ oder „Tod den Juden“.

Zudem glorifizierten die Teilnehmer Terrorgruppen wie den Qassam-Brigaden, also den militärischen Arm der Terrororganisation Hamas, Attentäter und die Raketenangriffe auf Israel. Die Polizei spricht davon, dass palästinensische Kampflieder aufwiegelnd propagiert worden seien. Aufgerufen zu der Demonstration hatte die Gruppe Samidoun, die der Terrororganisation „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) nahesteht.

Die Polizei war in die Kritik geraten, weil sie zunächst nicht gegen den Aufzug von 500 Männern und Frauen eingeschritten war, obwohl sie eigens Dolmetscher eingesetzt hatte. Ermittlungen wegen Volksverhetzung waren erst aufgenommen worden, nachdem Rechercheportale wie „Democ“ und das „Jüdische Forum“ Videos von den Demonstrationen veröffentlicht hatten. Der antisemitische Charakter der Versammlung sei unzweifelhaft, sagte der Berliner Antisemitismus-Beauftragte Samuel Salzborn.

Wegen der Ereignisse am Karsamstag hat die Polizei ihre Gefahrenprognose zu den neuen Versammlungen angepasst, eine Kundgebung war auf dem Hermannplatz geplant, eine weitere Demonstration sollte am Sonntag durch Neukölln ziehen. Die Anmelder sind der Polizei bereits bekannt: Einer wird als Aktivist der Terrororganisation PFLP geführt, der der extremistisch, islamistischen Ideologie nahesteht. Der andere ist als Aktivist der PFLP-Untergruppe Samidoun bekannt, er hatte auch den Aufzug vom Karsamstag angemeldet.

Beide Männer sind bereits in den vergangenen Jahren bei Anti-Israel-Demonstrationen in Berlin aufgefallen, bei denen es laut Polizei zu antisemitischen und gewaltverherrlichenden Äußerungen und Ausschreitungen gekommen war. 2022 waren bei mehreren pro-palästinensischen Demonstrationen Steine und Flaschen auf Polizisten geworfen worden.

Deshalb hatte die Polizei bereits im Mai 2022 mehrere Kundgebungen zum Jahrestag der „Vertreibung der Palästinenser“ – dem Nakba-Tag – verboten. Die Gerichte hatten die Verbote bestätigt. Die begründeten die Rechtsmäßigkeit damit, dass bei derlei Demonstrationen zu Straftaten aufgerufen wird, volksverhetzende und strafbare Parolen gerufen werden. Die „hochgradig israelfeindliche und in den Antisemitismus reichende Stimmung bis hin zur Negierung des Existenzrechts Israels“ sei geeignet, Gewaltbereitschaft zu vermitteln, hieß es damals.

Auch für dieses Wochenende befürchtet die Polizei starken Zulauf – auch wegen des erneut abgesagten Al-Quds-Marschs, der ebenfalls für dieses Wochenende geplant war. Die Polizei befürchtet, dass die Demonstrationen am Wochenende als Ersatz für den Islamisten-Aufzug dienen, bei dem zur Vernichtung Israels aufgerufen wird. Die Polizei rechnet damit, dass erneut strafbare Parolen skandiert und verbotene Symbole gezeigt werden. Bei der Klientel herrsche eine aggressive Grundhaltung, die Teilnehmer seien Gewalt nicht abgeneigt, es sei mit Angriffen auf Polizisten zu rechnen, sobald diese einschreiten.

Bereits bei früheren Kundgebungen sei eine hochgradig israelfeindliche und antisemitische Stimmung festgestellt worden. Die Vernichtung des Staates Israels zu propagieren oder zur Tötung der Bewohner aufzurufen, vermittle eine erhebliche Gewaltbereitschaft und zeuge von Judenfeindschaft. Die Anmelder können gegen die Verbotsverfügungen Widerspruch einlegen und Eilanträge beim Verwaltungsgericht stellen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false