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Der angeklagter Polizist steht in einem Gerichtssaal im Amtsgericht Tiergarten. Die Anklage wirft dem 53-jährigen Beamten fahrlässige Tötung vor. Foto: /dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© Paul Zinken/dpa

Prozess um tödliche Fahrt eines Polizisten: Beifahrer im Streifenwagen bemerkte keinen Alkohol

Fabien Martini starb am 29. Januar 2018 in Berlin. Der Polizist Peter G. rammte ihr Auto

Der Tod kam rasend schnell. Mit mehr als 90 Kilometern in der Stunde, so stellte später ein Gutachten fest, bohrte sich der Funkstreifenwagen in das weiße Auto mit Fabien Martini am Steuer. Im Prozess um fahrlässige Tötung gegen den Polizisten Peter G. wurde am Donnerstag sein damaliger Beifahrer befragt.

Der 30-Jährige erklärte, er könne nicht sagen, wie schnell der Funkwagen bei der Einsatzfahrt durch den Tunnel fuhr. „Da fehlt mir die Erinnerung.“ Sicher war sich der Oberkommissar vor dem Amtsgericht Tiergarten in einem Punkt: „Ich habe keine alkoholischen Erscheinungsformen bei dem Fahrer festgestellt.“

Wieder saßen die Eltern von Fabien Martini als Nebenkläger mit im Gerichtssaal. Wieder hatten sie ein Bild ihrer Tochter vor sich auf den Tisch gestellt. Eine weiße Rose lag davor.

Fabien Martini wollte am 29. Januar 2018 in Mitte in eine Parklücke fahren, als ein Funkstreifenwagen mit Peter G. am Steuer auf der Grunerstraße nahe dem Alexanderplatz in den Wagen der jungen Frau krachte. Sie verstarb am Unfallort.

Die Anklage geht davon aus, dass der 53-jährige G. „nach der Tunnelausfahrt mit einer Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern in den Biegungsbereich der Grunerstraße“ fuhr. Er habe sein Tempo nicht angepasst. Durch „sorgfaltswidriges Verhalten“ habe er den Unfall verschuldet.

Er war mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs

Zu den Vorwürfen hat G. vor Gericht geschwiegen. In einer früheren Erklärung soll er geschrieben haben, er sei mit Blaulicht und Martinshorn unterwegs gewesen und habe darauf vertraut, dass andere den Weg räumen würden.

Der Beifahrer sagte, er könne sich daran erinnern, wie nach dem Tunnel ein weißer Kleinwagen von rechts kommend mehrere Fahrspuren gekreuzt habe. Auch er sei davon ausgegangen: „Das Fahrzeug bemerkt uns und hält an.“ Außerdem seien an der Stelle Sperrstreifen. „Da fährt man nicht rüber“, sagte der Zeuge.

Polizisten und Feuerwehrmänner am Unfallort.
Polizisten und Feuerwehrmänner am Unfallort.

© picture alliance / Gambarini

Und zum Tempo seines Kollegen erklärte er, er habe in jenen Sekunden gefunkt und nicht aufs Tacho geschaut. „Ich hätte etwas sagen müssen, wenn ich den Eindruck gehabt hätte, dass er zu schnell fährt.“ Von dem Verdacht auf Alkohol habe er später aus der Presse erfahren.

Es gab den Verdacht, der Polizist sei alkoholisiert gewesen

Erst im Herbst 2018 bekam einer der Anwälte der Opferfamilie einen Tipp aus der Charité. Laut einem Behandlungsprotokoll soll im Krankenhaus in einer Blutprobe des Fahrers ein Blutalkoholwert von 1,1 Promille festgestellt worden sei. Es kam der Verdacht auf, dies habe vertuscht werden sollen. Die Behörden wiesen dies zurück.

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Anfang 2019 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft die Krankenakte. Den zunächst auch erhobenen Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkoholisierung hatte das das Amtsgericht nicht zugelassen. Ein Nachweis in diesem Anklagepunkt sei nicht zu führen. Denn die Patientenakte des Polizisten sei rechtswidrig beschlagnahmt und deshalb nicht verwertbar.

Der Prozess wird fortgesetzt

Fabien Martini wechselte langsam die Fahrspur von rechts nach links. Eine 30- Jährige Radfahrerin beobachtete den Vorgang. „Sie war auf der vierten der fünf Spuren, der Blinker war gesetzt“, erinnerte sich die Zeugin. Das Auto habe einen „Schlenker“ gemacht.

Als das Polizeiauto links an dem Wagen vorbeiziehen wollte, sei es zu dem furchtbaren Unfall gekommen. „Ich hörte das Martinshorn und dachte noch, warum hält sie denn nicht an.“ Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

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