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Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) in der Senatspressekonferenz

© DAVIDS/Tom Maelsa

Spranger bleibt vage: Keine Einigung zu Abschiebungen aus Berlin im Winter

Trotz einer klaren Formulierung im Koalitionsvertrag äußert sich Innensenatorin Iris Spranger äußerst zurückhaltend. Sie setzt auf eine Einigung im Senat.

In der Debatte über die Beibehaltung des sogenannten Winterabschiebestopps hat die fachlich zuständige Innensenatorin Iris Spranger (SPD) eine klare Positionierung vermieden. Auf Anfrage des Linke-Abgeordneten Ferat Kocak erklärte Spranger am Donnerstag im Abgeordnetenhaus: „Darüber werden wir uns im Senat verständigen.“

Auf dessen Nachfrage hin legte Spranger zwar verbal nach und ergänzte: „Frau Spranger hat immer einen Plan.“ Inhaltlich blieb sie aber weiterhin vage und verwies darauf, dass es sich dabei um eine Senats- und letztendlich auch Koalitionsentscheidung handele.

Damit bleibt zumindest vordergründig offen, ob sich die Koalition an ihre im Koalitionsvertrag festgehaltene Vorgehensweise bezüglich des Umgangs mit ausreisepflichtigen Geflüchteten während der Wintermonate gebunden fühlt. Wörtlich heißt es dort: „Im Winter soll auf Abschiebungen verzichtet werden, wenn Witterungsverhältnisse dies humanitär gebieten. Eine Trennung von Familienangehörigen soll bei Rückführungen in der Regel vermieden werden.“

Sprangers Parteifreundin Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe hatte sich zuletzt zu dem vereinbarten Vorgehen bekannt und erklärt: „Berlin handelt humanitär, darum haben wir zu Recht einen Winterabschiebestopp.

Eröffnet worden war die Debatte durch den Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hatte Wegner zuletzt erklärt: „Wir müssen mit unserem sozialdemokratischen Koalitionspartner darüber sprechen, ob wir uns einen Winterabschiebestopp von Oktober bis April leisten können.“ Tatsächlich hatte der unter Rot-Grün-Rot vereinbarte Winterabschiebestopp von Januar bis März gegolten. Darunter fielen nach einem kurzen Streit zwischen Spranger und den Ex-Koalitionspartnern auch Abschiebungen nach Moldau.

Abschiebestopps sind nach dem Bundesaufenthaltsgesetz geregelt. Das kennt keine Jahreszeiten, gibt aber der obersten Landesbehörde eines Bundeslands das Recht, aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands „die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate“ auszusetzen.

In der Vergangenheit wurde unter anderem von Schleswig-Holstein ein zeitweiser Abschiebestopp angewandt. Derzeit gilt ein weitgehender Abschiebestopp in den Iran, auf den sich alle Bundesländer auf der Innenministerkonferenz geeinigt haben.

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