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Wie schon vergangenen Winter steht der Gastronomie wieder ein Shutdown bevor.

© Christophe Gateau/dpa

Verschärfung der Corona-Maßnahmen: Berlin will öffentliches Leben noch diese Woche herunterfahren

Die Zeichen stehen auf Shutdown. Berlin will Clubs, Bars, Restaurants, Freizeit- und Kulturstätten schließen – wartet aber noch auf mehr Handhabe vom Bund.

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Berlin will im Kampf gegen die vierte Coronawelle eine deutlich härtere Gangart einschlagen als bisher. Der Senat verständigte sich am Dienstag auf Schließungen von Clubs, Bars, Restaurants, Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie auf Fußballspiele mit weniger Zuschauern.

Beschlossen wurden die Maßnahmen mit Blick auf die Bund-Länder-Beratungen noch nicht. Dies soll aber noch diese Woche in einer Sondersitzung des Senats passieren. "Wir wollen mehr verbieten", sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD). 

Für einige Maßnahmen müsse der Rechtsrahmen auf Bundesebene angepasst werden. Grund für die Rechtsunsicherheit sei das Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Das neue Infektionsschutzgesetz müsse angepasst werden, damit die Länder mehr Maßnahmen beschließen können, forderte Kalayci. Von den Bund-Länder-Treffen diese Woche erhoffe sie sich dahingehend Klärung.

Außerdem muss das Abgeordnetenhaus den Senat zu den Einschränkungen ermächtigen. Auch das ist eine Vorgabe des Infektionsschutzgesetzes, das seit dem 25. November gilt. Ein entsprechender Parlamentsbeschluss werde auf den Weg gebracht.

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Noch diese Woche beschließen will der Senat folgende Maßnahmen: Clubs, Bars und Restaurants sollen geschlossen werden. "Wir würden am liebsten heute die Clubs schließen und auch ähnliche Einrichtungen", sagte die Gesundheitssenatorin. Mit ähnlichen Einrichtungen sind demnach auch Restaurants, Freizeit- und Kultureinrichtungen gemeint. "Das ist in dieser epidemiologischen Lage dringend notwendig."

Obergrenzen für Veranstaltungen werden stark gesenkt

Da aber Clubs und Bars im novellierten Infektionsschutzgesetz als Betriebe gelten, könne das Land Schließungen rechtlich noch nicht durchsetzen. Das Gesetz schließe Betriebsschließungen ausdrücklich aus. Sollten Bars und Clubs vom Bund als Freizeiteinrichtungen deklariert werden, wäre der Weg frei.

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Dass etwa Bayern Clubs bereits geschlossen hat, liege daran, dass dies bereits vor dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen worden sei, sagte Kalayci. Das sei aber eine Übergangsregelung. Ab 15. Dezember brauche auch Bayern eine neue rechtliche Grundlage für die Maßnahmen – es sei denn, der Bund verlängert diese Übergangslösung. Berlin braucht in jedem Fall eine neue Rechtsgrundlage für Schließungen.

Volle Stadien wie hier beim Derby zwischen Union und Hertha könnten bald der Vergangenheit angehören.
Volle Stadien wie hier beim Derby zwischen Union und Hertha könnten bald der Vergangenheit angehören.

© Annegret Hilse/Reuters

Zweitens will Berlin die Obergrenzen für Besucher von Veranstaltungen senken. Künftig sollen draußen noch 1000 Menschen erlaubt sein, drinnen 200. Ausnahmen sollen möglich sein bei entsprechenden Hygienekonzepten, etwa im Sport. Doch die Obergrenzen dafür sollen auf 2500 Personen drinnen und 5000 draußen herabgesetzt werden. "Mit diesem Beschluss würde es volle Stadien nicht geben", sagte Kalayci. Gerade im Fußball wünsche sie sich bundeseinheitliche Regelungen.

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Weihnachtsmärkte sollen nur noch unter 2G-Regel erlaubt sein

Drittens sollen Weihnachtsmärkte nach dem Willen des Senats ausschließlich für geimpfte und genesene Menschen zugänglich sein. Die Märkte müssen umzäunt und die Nachweise der Besucher an den Eingängen kontrolliert werden. Auf die Nachfrage, dass manche Weihnachtsmärkte qua ihrer Lage nicht eingezäunt werden könnten, sagte Kalayci: "Wer keinen Zaun drumherum machen kann, kann auch keinen Weihnachtsmarkt betreiben."

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Auch einzelne Buden rund um die Märkte sollten nachträglich verboten werden. Man wolle mit den Bezirken sprechen, die Genehmigungen wieder zurückzunehmen, und müsse dann auch über Entschädigungen reden.

Bald könnten alle Weihnachtsmärkte in Berlin verboten werden, die sich nicht einzäunen und unter die 2G-Regel stellen lassen.
Bald könnten alle Weihnachtsmärkte in Berlin verboten werden, die sich nicht einzäunen und unter die 2G-Regel stellen lassen.

© Carsten Koall/dpa

Bisher hatten auf vielen Weihnachtsmärkten auch Getestete Zutritt. Am Breitscheidplatz in Charlottenburg etwa konnte man sich draußen mit Maske aufhalten, nur in den Innenräumen galt die 2G-Regel.

Die Pläne des Berliner Senats hat die Veranstalter nach eigener Aussage völlig überrascht. "Eines ist völlig klar: Den Breitscheidplatz kann man nicht einzäunen", sagte der Vorsitzende der AG City, Klaus-Jürgen Meier, dem Tagesspiegel. Der Verein richtet den Markt gemeinsam mit dem Berliner Schaustellerverband aus. Theoretisch wäre es wohl möglich, einen "kleinen Teil" des Platzes abzugrenzen, fügte Meier hinzu. Ob eine solche Lösung infrage kommt, müsse aber noch beraten werden.

Für Ungeimpfte sollen Kontaktbeschränkungen kommen

Beim Weihnachtsmarkt am Roten Rathaus in Berlin-Mitte ändert sich nichts. Das Gelände ist bereits umzäunt, seit vergangenem Donnerstag gilt dort die 2-Regel, sagte der Betreiber Hans-Dieter Laubinger. "Und es funktioniert auch gut." Wichtig sei nur, dass die Politik eine "Planungssicherheit" gewährleiste und nicht ständig neue Regeln erlasse.

Der Berliner Senat verständigte sich am Dienstag zudem darauf, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte einführen zu wollen. Sollte das Abgeordnetenhaus zustimmen, will der Senat private Treffen wieder reglementieren. Ein Haushalt dürfte dann nur noch mit maximal zwei ungeimpften Personen eines anderen Haushalts zusammenkommen. Für Treffen unter Geimpften und Genesenen gäbe es keine Beschränkung. Auch Kinder unter 14 Jahren würden nicht mitgezählt.

Auch soll der Zugang zu öffentlichen Gebäuden stärker beschränkt werden – nämlich auch für Besucher. Statt nur für das Personal solle 3G auch für Gäste gelten, sagte Kalayci.

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