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Die Tat erschütterte Trier.

© STEIL-TV / various sources / AFP

Update

Er tötete fünf Menschen: Was über den Amokfahrer von Trier bekannt ist

Vor der Tat soll der 51-Jährige bereits Tage im Auto geschlafen haben. Was wissen wir über sein Motiv?

Ein Mann hat bei einer Amokfahrt am Dienstagnachmittag in Trier fünf Menschen getötet. Wer ist der Täter? Woher kommt er? Was war sein Motiv? Das wissen wir nach Angaben der Polizei und der Staatsanwaltschaft bereits:

Bei dem Fahrer handelt es sich um einen 51-jährigen Mann. Er ist Deutscher und stammt aus dem Kreis Trier-Saarburg. Sicherheitskreise nannten den Namen Bernd Walter W. Polizeilich aufgefallen sein soll der Mann bisher nicht.

Die Tat verursachte er mit einem Geländewagen. Dieser soll ihm nicht gehören, er soll ihn geliehen und darin die vergangenen Tage verbracht haben.

Der Mann war, als er in die Fußgängerzone fuhr, betrunken. Ein Test ergab 1,4 Promille Alkohol im Blut. Wie der „Trierer Volksfreund“ berichtet, soll er sich häufiger in einer Dönerbude betrunken haben. Die Amokfahrt über mehrere Straßen dauerte vier Minuten, ehe der Tatverdächtige, der Widerstand leistete, festgenommen wurde. Im Anschluss an die Tat konnte er aber vernommen werden.

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Hinweise auf einen politischen oder religiösen Hintergrund gab es zunächst nicht. Das Motiv des Täters ist unklar. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft könnte er psychisch krank sein. Ein Arzt habe den Mann begutachtet, es werde vermutlich ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.

Gegen den 51-Jährigen wird nun wegen vierfachen Mordes und gefährlicher Körperverletzung ermittelt. „Wir gehen davon aus, dass er bei dem Angriff in der Innenstadt heimtückisch handelte, das Fahrzeug als Waffe benutzt hat und deshalb mit gemeingefährlichen Mitteln handelte“, so die Staatsanwaltschaft.

Der dringend Tatverdächtige soll am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt werden. Nach ersten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gibt es Hinweise auf eine mögliche psychische Erkrankung bei dem 51-Jährigen. Die Justizbehörde muss daher noch entscheiden, ob sie Untersuchungshaft beantragt oder die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung. (Tsp/dpa)

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