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Google soll zahlen

© AFP

Leistungsschutzrecht: EU-Parlament billigt Anpassung des Urheberrechts ans Internet-Zeitalter

Internet-Plattformen wie Google oder Facebook können verpflichtet werden, Medien und Künstler zu vergüten, wenn diese deren Inhalte zum Hochladen anbieten.

Das Europaparlament hat die heftig umstrittene Anpassung des Urheberrechts an das Internet-Zeitalter gebilligt. Damit sollen Internet-Plattformen wie Google, YouTube oder Facebook künftig verpflichtet werden, Kulturschaffende oder auch Medien zu vergüten, wenn sie deren Produktionen zum Hochladen anbieten. Zudem sollen sie für Verletzungen des Urheberrechts haftbar gemacht werden. Nach dem Votum können nun die Verhandlungen mit den Rat der EU-Staaten beginnen. Viele Kritiker hatten sich bis zuletzt gegen diese Anpassung ausgesprochen.

Die EU-Abgeordneten haben sich also für ein Leistungsschutzrecht auf europäischer Ebene ausgesprochen. „Das war ein gutes Zeichen für unsere Kreativindustrie in Europa“, sagte der im Parlament federführende EU-Abgeordnete Axel Voss (CDU). Bei der Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments votierten am Mittwoch 438 Abgeordnete für den geänderten Vorschlag, 226 stimmten dagegen. Das Leistungsschutzrecht ist Teil einer Richtlinie zur EU-weiten Vereinheitlichung des Urheberrechts. Damit wäre es zum Beispiel für Suchmaschinen nicht mehr ohne Erlaubnis möglich, Überschriften und Teile von Artikeln in den Suchergebnissen anzuzeigen. Eine Mehrheit der Abgeordneten sprach sich auch für sogenannte Upload-Filter aus. Damit werden Online-Plattformen wie Youtube verpflichtet zu prüfen, ob Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, wenn sie hochgeladen werden. Die Abgeordnete Julia Reda (Piraten) hatte im Vorfeld zu bedenken gegeben, dass das Leistungsschutzrecht und automatische Filter das „freie Internet“ gefährdeten. „Wer Nachrichten teilt und Plattformen zur Meinungsäußerung bereitstellt, darf nicht mit einem Bein im Gefängnis stehen“, so das Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion. Es sei „inakzeptabel“, dass die Interessen großer Medienkonzerne die Meinungsfreiheit einschränkten, so Reda.

Die Verlegerverbände Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen indes die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments. Diese werde von über 100 europäischen Verbänden der Kreativbranche – von Musikern, über Orchester, Buchautoren, Filmemachern bis hin zu den Journalisten und Verlagen – unterstützt, teilte der BDZV mit.

"Von dem neuen Recht profitieren nach Auffassung beider Spitzenverbände alle Inhaber urheberrechtlich geschützten Eigentums und alle Menschen in Europa, weil die Kreativbranche den großen Internetkonzernen gegenüber nun endlich klare Spielregeln durchgesetzt hat." Das Europäische Parlament habe ein Zeichen gegen die Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung der Rechteinhaber gesetzt. "Nach jahrelangen Debatten und Auseinandersetzungen, die zum Teil durch die massenhafte Verbreitung falscher Tatsachen begleitet wurden, kann der Trilog mit Rat, Kommission und Parlament auf der EU-Ebene nun beginnen. Sobald der Trilog erfolgreich abgeschlossen wurde, kann der Text des Kompromissvorschlags in ein Gesetz umgewandelt werden."

Das dürfte Piraten-Politikerin Reda anders sehen. Sie bedauerte nach der Abstimmung auf Twitter, das Parlament habe für eine sogenannte „Linktax“ und „Uploadfilter“ gestimmt". mit dpa/KNA

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