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Vor dem Arbeitsgericht Berlin: Drei frühere RBB-Spitzenmanager klagen

Ein Direktor, eine Direktorin und die Leiterin der Intendanz gehen gegen Kündigung vor

Das Arbeitsgericht Berlin behandelt mittlerweile drei Klagen aus dem Kreis des früheren RBB-Spitzenpersonals vorliegen. Eine Gerichtssprecherin teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass eine Klage des Betriebsdirektors des öffentlich-rechtlichen ARD-Senders eingegangen sei, der damit gegen seine Kündigung vorgehen wolle. Dabei handelt es sich um Christoph Augenstein.

Kündigung Ende Februar

Anfang Februar war bekanntgeworden, dass der in eine tiefe Krise geratene Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sich von den letzten verbliebenen Mitgliedern der Geschäftsleitung um die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger getrennt hat, dazu zählte der Betriebsdirektor.

Schon länger bekannt ist, dass sich die Juristische Direktorin Susann Lange gegen ihre Kündigung wehrt. Zu diesem Fall ist für den 7. Juni ein Gerichtstermin angesetzt.

Außerdem hat das Arbeitsgericht für den 28. April einen weiteren Kammertermin anberaumt. Dabei geht es nach Angaben der Sprecherin um ein weiteres Kündigungsschutzverfahren, das die frühere Leiterin der RBB-Intendanz angeschoben hat. Es handelt sich um Verena Formen-Mohr. Sie gehörte nicht der Geschäftsleitung an. Die drei Spitzenmanager hatten sich bislang nicht öffentlich und auch nicht auf Anfrage zu den Trennungen geäußert.


Beim RBB-Skandal geht es um Filzvorwürfe an der Senderspitze. Im Zentrum stehen die damalige Intendantin Schlesinger und der gegangene Chefaufseher Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen die Vorwürfe zurück. (mit dpa)

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