zum Hauptinhalt
online

© dpa

Onlineshopping: Weihnachten mit der Maus

Jeder Vierte erledigt seine Weihnachtseinkäufe bereits im Internet. Im Vordergrund steht die Bequemlichkeit. Dafür muss man jedoch einige Regeln beachten.

Fast jeder vierte Deutsche bestellt seine Weihnachtsgeschenke im Internet. 22 Prozent der Verbraucher wollen ihre Präsente in diesem Jahr auch online ordern, ergab eine gerade veröffentlichte repräsentative Forsa-Umfrage. Vor allem Bücher, CDs, Spielzeug, Eintrittskarten, Bekleidung und Unterhaltungselektronik werden im Netz gesucht. Damit es nach dem bequemen Online-Einkauf keine bösen Überraschungen gibt, haben wir die wichtigsten Tipps für das Shoppen mit der Maus zusammengefasst.

NIEMALS PER VORKASSE BEZAHLEN

Online-Shopping ist inzwischen eine sichere und zuverlässige Alternative zum Einkauf in einem Ladengeschäft oder Kaufhaus. Das geht so weit, dass einige Gefahren inzwischen gar nicht mehr gesehen werden. „Kaufen Sie im Internet nie per Vorkasse, auch nicht über einen Bargeld-Transferservice“, warnt Ronny Jahn, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin. Sicher ist hingegen das Bezahlen per Rechnung oder Bankeinzug. In einigen Bereichen haben sich zudem Treuhandkonten bewährt. Dienste wie PayPal schützen nicht nur private Ebay-Auktionen, sondern schaffen auch Sicherheit bei Powersellern, wenn sofort gekauft wird. Auf Sicherheit beim Bezahlen muss zudem technisch geachtet werden: So bald es um persönliche und geheime Daten geht – Kontoverbindungen und Kreditkartendaten oder die Zugangsdaten zum „Kassenbereich“ des Shops – muss die Verbindung verschlüsselt sein. In der Internet-Adresse steht dann am Anfang https:// für eine gesicherte Verbindung.

VORSICHT BEI SUPERSCHNÄPPCHEN

Das Internet gilt nach wie vor als Schnäppchenparadies. Gerade bei Angeboten in Preissuchmaschinen muss man allerdings auf der Hut sein. „Wenn am Ende zum Produktpreis Zusatzkosten von 9,99 Euro für Verpackung und Transport hinzukommen, verliert fast jedes Schnäppchen an Attraktivität“, sagt Verbraucherjurist Jahn. Unvorhergesehene Kosten können auch bei Online-Einkäufen außerhalb der Europäischen Union entstehen. „Wenn plötzlich vom Zoll aus Frankfurt am Main eine Nachforderung kommt, ist die Überraschung groß“, weiß Jahn aus seiner Beratungspraxis.

DIE LIEFERFRISTEN BEACHTEN

Die von den großen Online-Versendern angegebenen Lieferzeiten werden nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen durchaus eingehalten. Wenn es Probleme gibt, dann eher bei kleinen Shops, „die häufig aus der Garage heraus betrieben werden“. Häufig steckt nicht einmal eine betrügerische Absicht dahinter, so Ronny Jahn, sondern mangelnde organisatorische Fähigkeiten des Kleinunternehmers. Das spricht nicht grundlegend gegen das Kleinunternehmen, vor allem, wenn es ansonsten preiswert ist. Allerdings sollte man auf Käufe auf den letzten Drücker verzichten. Allgemein gilt: Werden Lieferfristen nicht eingehalten, ist der Vertrag für den Kunden nicht mehr bindend. Sogar Schadensersatzansprüche könnten dann geltend gemacht werden, wenn man die nicht pünktlich gelieferte Ware nun in einem teureren Geschäft kaufen muss, erklärt Verbraucherschützer Jahn. In der Praxis sinnvoller als ein Rechtsstreit ist jedoch eine kurze Mail oder ein Anruf beim Online-Shop. So stellt man direkt fest, ob ein Produkt verfügbar ist und bis zu einem bestimmten Termin geliefert werden kann. Ganz nebenbei kann man sich so auch einen Eindruck von der Kundenfreundlichkeit und Professionalität eines Shops machen. Wer mehr über einen Shop erfahren will, sollte auch nach Bewertungen durch andere Nutzer auf Plattformen wie ciao.com suchen und den Namen des Shops auch probeweise bei Google eingeben, rät Jahn.


WIDERRUF MIT AUSNAHMEN

Einer der Vorteile beim Online-Einkauf ist das 14tägige Widerrufsrecht, das der Gesetzgeber ins Fernabsatzgesetz geschrieben hat. In dieser Zeit kann man online eingekaufte Waren ohne Angaben von Gründen zurücksenden. Doch es gibt Ausnahmen von der Regel: Wie auch im stationären Handel können Internetshops die Rücknahme bei Musik-CDs, DVDs oder Software ausschließen, wenn die Schutzverpackung geöffnet wurde. Wird während der Widerrufsfrist die Ware probeweise eingesetzt, kann der Händler auch Wertersatz fordern. Die Digitalkamera auspacken, zwei Wochen benutzen und dann nach dem Urlaub zurückschicken, ist nicht zulässig. Allerdings muss auf den Wertersatz vor dem Kauf in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen werden. Eigentlich selbstverständlich: Ein nach Kundenangaben bedrucktes T-Shirt oder eine individuelle Gravur auf einer Uhr können zum Verlust des Widerrufsrechts führen. In einigen Fällen werden die Rechte der Käufer jedoch auch erweitert. So müssen professionelle Ebay-Verkäufer ihren Kunden eine verlängerte Widerrufsfrist von einem Monat zugestehen.

WIE SICHER SIND MEINE DATEN?

Neben Bezahlung und Lieferung kommt es bei Online-Shops mit ihrer durchdigitalisierten Geschäftsabwicklung aber auch darauf an, dass der Händler mit den Daten seiner Kunden vertrauensvoll umgeht und die Datenschutzbestimmungen einhält. So ist es mehr als ärgerlich, wenn nach dem Kauf bei einem Billigshop die persönliche E-Mail-Adresse gelöscht werden muss, weil das Postfach mit Spam-Mails überschwemmt wird. Noch wichtiger ist freilich, dass die Angaben zur Bezahlung, also zu Kontoverbindung oder Kreditkartennummern, sicher vor dem Zugriff durch Unbefugte oder kriminelle Hacker geschützt werden. Immer wieder kommt es zu hässlichen Meldungen, dass bei einem schlecht geschützten Shop mehrere Zehntausend dieser sensiblen Daten geklaut wurden. Wie Ernst es einem Shop um den Datenschutz ist, kann man schon daran erkennen, in welcher Form und an welcher Stelle auf die Einhaltung dieser Bestimmungen hingewiesen wird.

Zur Startseite