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Der Screenshot zeigt eine Vorschalt-Seite der freien Internet-Enzyklopädie Wikipedia, auf der zum Protest gegen die geplante Reform des europäischen Urheberrechts aufgerufen wird.

© dpa

EU-Debatte zum Thema Urheberrecht: Warum ein Leistungsschutzrecht für Verleger keine Probleme löst

Contra: Sowohl Deutschland als auch Spanien haben bereits ein Leistungsschutzrecht eingeführt. Erfolglos. Das wissen eigentlich alle.

Nachdem das Europaparlament die ursprünglichen Pläne im Juli zurückgewiesen hat, diskutierte es am Dienstag erneut über die umstrittene Reform. Am Mittwoch stimmen die Parlamentarier über eine gemeinsame Position ab. Besonders kontrovers sind zwei diskutierte Neuerungen im EU-Urheberrecht: Die mögliche Einführung des Leistungsschutzrechts (LSR) für Verleger sowie sogenannter Upload-Filter bei Plattformen wie YouTube. Sollte das Parlament eine gemeinsame Position finden, muss es mit den EU-Staaten verhandeln. Im Juli hatten die Parlamentarier den Kompromissvorschlag des Berichterstatters Axel Voss (CDU) mit knapper Mehrheit zurückgewiesen. Dieser sah vor, dass Online-Plattformen wie YouTube künftig während des Hochladens der Inhalte hätten prüfen müssen, ob diese urheberrechtlich geschützt sind. Technisch möglich wäre das mit Upload-Filtern. Bisher müssen Plattformen hochgeladene Filme, Bilder oder Texte erst im Nachhinein löschen, wenn sie keine Rechte an ihnen haben. dpa/Tsp

EIN CONTRA

"Ich habe wohl vergessen zu erwähnen, dass es sehr schmutzig wird", sagte mir ein Freund halb ironisch, als ich fassungslos erwähnte, mit welchen Mitteln über die neue EU-Urheberrechtsreform diskutiert und lobbyiert wird. Dies ist kein Kampf von David gegen Goliath, sondern Goliath gegen Goliath. Bei der "Diskussion" ums Urheberrecht, wird wahlweise allen Gegnern unterstellt, Handlanger von Google zu sein, explizit darauf hingewiesen, dass die Kampagne #SaveYourInternet von George Soros unterstützt wird oder verlautbart, dass es bei der Frage zum Leistungsschutzrecht um "Leben und Tod" gehe.

Aber auch mit technischen Mitteln wird gegen die Gegner der Urheberrechtsnovelle vorgegangen: Die Webseite zu europaweiten Demonstrationen wird massenhaft bei E-Mailprovidern gemeldet, so dass sämtliche Mails zu Demo-Aufrufen im Spam-Ordner landen, auch bei Twitter wird die Seite gemeldet und gesperrt.

Ein wegen angeblicher Urheberrechtsverstößen gemeldeter Blogpost mit Informationen über die Problematik der Reform von Julia Reda, einer gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments, zeigte als Krönung die Problematik von Maschinen, die darüber entscheiden, was im Netz angezeigt werden darf und was nicht. Ich möchte eines klarstellen: Keinem der Gegner der Urheberrechtsreform geht es darum, dass Urheber nicht zu ihrem Recht kommen. Ebenso möchte niemand verhindern, dass Journalisten und Kreative nicht fair entlohnt werden. Das ist für alle eine Selbstverständlichkeit. Doch der Zweck heiligt nicht die Mittel. Sowohl Deutschland als auch Spanien haben bereits ein Leistungsschutzrecht eingeführt. Erfolglos. Das wissen eigentlich alle, aber auch eine vom EU-Parlament in Auftrag gegebene Studie belegt dies. Bei der Erstellung der Studie zeigte sich eine weitere Problematik bei der Diskussion ums Leistungsschutzrecht: Die Presse, die eigentlich unabhängig über die Reform berichten sollte, ist erheblicher Bestandteil des Lobbyings für das Leistungsschutzrecht.

Das zeigt sich an Journalisten, die Bedenken hatten, für ein Interview zur Studie zur Verfügung zu stehen, aber auch an Artikeln wie in der "Bild am Sonntag", die eindeutig Position beziehen und verschweigen, dass das Verlagshaus selbst einer der größten Lobbyisten bei diesem Thema ist. Google solle für Leistungen bezahlen, die es den Verlagen angeblich einfach so entwende.

Die Suchmaschine würde von ganzen, gratis in Netz gestellten Artikeln alleinig profitieren, hieß es erst kürzlich in dieser Zeitung und hinterließ damit mehr als Irritationen, wie das denn funktioniere. Eine Antwort kam auf Rückfragen bisher nicht.

Verleger müssen sich übrigens selber bei Google News bewerben um dort gelistet zu werden. Wer nicht möchte, dass Google seine Artikel dort anzeigt und ihm Besucher auf der Webseite generiert, über die wiederum Werbeeinnahmen generiert werden, der kann es einfach unterlassen. Wer nicht in der Suche von Google oder jeglicher anderer Suchmaschine erscheinen möchte, kann dies mit der seit Jahren bewährten robots.txt-Datei verhindern.

Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger löst hingegen keine Probleme. Es bevorteilt einzelne sehr große Verlagshäuser, aber keine kleinen Verlage und es sorgt schon gar nicht für höhere Honorare für Journalisten.

Ann Cathrin Riedel ist Vorsitzende LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik

Ann Cathrin Riedel

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