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Eine US-Kampfdrohne vom Typ MQ-1 Predator.

© Leslie Pratt/U.S. Air Force/Reuters

Einsätze aus Deutschland im Jemen: Bundesregierung lässt Urteil zu US-Drohnen prüfen

Es geht um US-Angriffe mit Drohnen im Jemen, die aus Ramstein geführt werden: Muss die Regierung klären, ob ein Verstoß gegen das Völkerrecht vorliegt?

Im Streit um aus Deutschland geführte US-Einsätze mit Kampfdrohnen hat die Bundesregierung Revision gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster eingelegt. Das Gericht hatte die Bundesregierung im März verurteilt, künftig aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen unter Nutzung amerikanischer Militärstützpunkte in Ramstein (Rheinland-Pfalz) gegen Völkerrecht verstoßen.

Nach Prüfung des Urteils sei entschieden worden, die Rechtslage höchstgerichtlich überprüfen lassen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus der Bundesregierung. Revision gegen das Urteil ist bereits am 7. Mai eingelegt worden. Der nächste Schritt ist das fristgerechte Einreichen einer ausführlichen Begründung. Revision war beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen worden.

Geklagt hatten drei Jemeniten gegen die Bundesrepublik, stellvertretend gegen das Verteidigungsministerium. Die Männer hatten nach eigenen Angaben Angehörige in ihrer Heimat verloren und erklärt, sie fürchteten auch um ihr eigenes Leben. Sie scheiterten vor Gericht mit ihrer Forderung, die Bundesregierung solle den USA die Nutzung von Ramstein für US-Drohneneinsätze untersagen.

Das OVG hatte die Bundesregierung in der Berufungsverhandlung aber für ihre bisherige Haltung gerügt. Es sei zu wenig, sich wiederholt darauf zurückzuziehen, man vertraue der amerikanischen Zusicherung, dass die Aktivitäten im Ramstein in Einklang mit geltendem Recht liefen.

US-Drohnenangriffe richten sich gegen jemenitische Ableger des Terrornetzwerks Al Qaida und die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS), haben nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen aber wiederholt auch unschuldige Zivilisten getroffen. (dpa)

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