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Der Großteil der Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz stammt aus Syrien.

© Swen Pförtner/dpaPförtner

Erst 65 positive Bescheide: Deutsche Bürokratie bremst den Familiennachzug

Die Behörden kommen mit den Anträgen nicht nach. Bisher wurden erst 42 Visa an Angehörige ausgegeben. 1000 wären gesetzlich pro Monat möglich.

Lange wurde in der großen Koalition über den Familiennachzug bei subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen gestritten. Doch nun kann das vereinbarte Kontingent von 1000 Einreisevisa pro Monat zunächst gar nicht ausgeschöpft werden. Im August, dem ersten Monat, in dem die Neuregelung galt, wurden nur 65 Anträge auf Familiennachzug positiv beschieden. Erst 42 Visa wurden an nachzugsberechtigte Angehörige ausgegeben.

Dass das Kontingent bislang nicht einmal annähernd ausgeschöpft wird, liegt offenbar am bürokratischen Flaschenhals. Denn die Nachfrage selbst ist hoch.

Es liegen 41.000 Terminanfragen vor

Bei den deutschen Auslandsvertretungen liegen insgesamt knapp 41.000 Terminanfragen in Sachen Familiennachzug vor – mehr als die Hälfte davon in der libanesischen Hauptstadt Beirut. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der FDP-Bundestagsabgeordneten Linda Teuteberg hervor. Im Mai lag die Gesamtzahl der Terminanfragen für einen Familiennachzug noch bei 26.000.

„Die deutschen Behörden kommen bei der Bearbeitung der Anträge nicht nach“, kritisiert Teuteberg, die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion ist. Pro Monat erreichten die deutschen Auslandsvertretungen vier Mal so viele Terminanfragen wie sie tatsächlich bearbeiten könnten.

Linke und FDP kritisieren das Tempo der Behörden

In diesem Tempo, so Teuteberg, bräuchte man vier Jahre, um die bereits vorliegenden Anfragen zu bearbeiten. „Das ist schon allein aus humanitären Gründen eine Zumutung.“ Es gehe um Härtefälle, bei denen keine Zeit zu verlieren sei. Die Bundesregierung müsse die Auslandsvertretungen besser unterstützen. „Sonst läuft das Gesetz zum Familiennachzug ins Leere.“ Auch die innenpolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Ulla Jelpke, sagt, dass nach Jahren des Wartens bislang nur wenige Dutzend Angehörige ein Visum erhalten hätten, sei „erbärmlich“.

Subsidiären Schutz erhalten Flüchtlinge, die zwar nach der Genfer Flüchtlingskonvention keinen Schutzstatus bekommen, denen aber in ihrer Heimat Todesstrafe, Folter oder ernsthafte Gefahr durch Krieg droht. Der Großteil der Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz in Deutschland stammt aus Syrien.

Gesetzliche Grenze bei 1000 Visa pro Monat

Bis Mitte des Jahres war der Familiennachzug für die Angehörigen dieser Gruppe ausgesetzt. Die CSU wollte die Möglichkeit am liebsten ganz abschaffen, man einigte sich schließlich mit der SPD auf die 1000 Visa pro Monat. Bei dem neuen Verfahren sollen neben der Prüfung der Familienverhältnisse auch humanitäre Gründe berücksichtigt werden.

In Paragraf 36a des Aufenthaltsgesetzes ist nun geregelt, in welchen Fällen Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern von subsidiär Schutzberechtigten nach Deutschland nachziehen können. Humanitäre Gründe liegen laut Gesetz etwa dann vor, wenn das Leben des Angehörigen im Herkunftsland bedroht ist, wenn der Angehörige oder der Flüchtling selbst schwer krank, behindert oder pflegebedürftig ist. Im Auswärtigen Amt wird erwartet, dass sich nach den anfänglichen Schwierigkeiten eine Steigerung der Fallzahlen einstellt.

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