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Asylantragsteller warten im LaGeSo (Landesamt für Gesundheit und Soziales) in Berlin.

© Britta Pedersen/dpa

EU-Asylbehörde: EU-Kommission: Brüssel soll bei Asylverfahren helfen

Die Mitgliedsländer der EU könnten bei der Bearbeitung von Asylanträgen bald Unterstützung bekommen. Die Kommission hat ein entsprechendes Gesetz vorgeschlagen.

Nach dem Willen der Europäischen Kommission soll die Bearbeitung von Asylanträgen in den Mitgliedsländern künftig deutlich schneller gehen. Einem neuen Gesetzesvorschlag der Kommissionsbehörde zufolge soll die EU-Asylbehörde (Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen - EASO) die Mitgliedsländer bei der Bearbeitung von Asylanträgen, aber auch bei Klagen gegen Asylbescheide unterstützen. Das geht allerdings nur, wenn ein EU-Staat die Hilfe zuvor auch beantragt hat. Die Maßnahme trage zu einem effizienten und funktionierenden Asyl- und Aufnahmesystem bei, heißt es in dem Gesetzesvorschlag, den die EU-Kommission an diesem Mittwoch in Straßburg veröffentlichen wird und der der Zeitung „Die Welt“ vorliegt.

Die EU-Kommission spricht in diesem Zusammenhang von einer „verstärkten Unterstützung“ („enhanced assistance“) der Mitgliedsländer durch die EU-Asylbehörde. Konkret soll die EU-Asylbehörde die Entscheidung über einen Schutzanspruch von Drittstaatenangehörigen in dem betroffenen Mitgliedsland soweit vorbereiten, dass die nationalen Behörden die Entscheidung nur noch formal absegnen müssen.

Wörtlich heißt es dem Bericht zufolge in dem Dokument: „Die (Asyl)Agentur wäre auf Antrag der national zuständigen Behörde in der Lage, Entscheidungen über Anträge auf internationalen Schutz vorzubereiten und diese Entscheidungen den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Die nationalen Behörden werden dann die endgültige Entscheidung über die individuellen Schutzanträge treffen und sie tragen auch die volle Verantwortung für die Bearbeitung des Antrags“.

Die Asylagentur solle ferner Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung von Klagen gegen Asylbescheide unterstützen, „indem sie, unter anderem, juristische Recherchen durchführt, Berichte und Analysen erstellt und auf Antrag der (nationalen; Anm. d. Red.) Gerichte anderweitige juristische Unterstützung zur Verfügung stellt - und zwar unter uneingeschränkter Achtung der Unabhängigkeit der Justiz und der Unparteilichkeit“.

Die Maßnahme könnte in Deutschland zu einer erheblichen Entlastung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) führen. EU-Parlament und die Mitgliedsländer müssen dem Vorschlag noch zustimmen. (KNA)

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