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Weinrebe in einer israelischen Siedlung im Schilo-Tal nordöstlich von Ramallah

© Nir Alon/ZUMA Wire/dpa

Update

Grundsatzurteil des EuGH: Produkte aus israelisch besetzten Gebieten müssen gekennzeichnet werden

Wenn Obst, Gemüse und Wein von israelischen Siedlern in besetzten Gebieten stammt, muss das auf dem Produkt stehen. Das entschied der EuGH.

Waren, die ihren Ursprung in den von Israel besetzten Palästinensergebieten haben, müssen als solche gekennzeichnet werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in einem Streit über Wein aus dem Westjordanland. Demnach muss "auf Lebensmitteln aus vom Staat Israel besetzten Gebieten ihr Ursprungsgebiet und, wenn sie aus einer israelischen Siedlung in diesem Gebiet kommen, zusätzlich diese Herkunft angegeben werden".

Üblicherweise muss nach EU-Recht auf Produkten das "Ursprungsland" angegeben sein. Dies meine den jeweiligen Staat, erklärte der EuGH. Das von Israel besetzte Westjordanland unterliege zwar "einer beschränkten Hoheitsgewalt" Israels, gehöre völkerrechtlich aber nicht dazu. Daher seien das Gebiet und der Herkunftsort anzugeben, erklärte der EuGH.

Israel sieht eine Kennzeichnung von Siedlerprodukten höchst kritisch. Sie sei diskriminierend und antisemitisch.

Nach dem Luxemburger Urteil muss zudem auch angegeben sein, wenn der Herkunftsort eine israelische Siedlung ist. Die israelische Siedlungspolitik verstoße "gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts". Die Information sei daher wichtig für die Verbraucher, um "eine fundierte Wahl zu treffen". Ähnlich hatte der EuGH bereits im Jahr 2010 zu Nichtlebensmitteln entschieden.

Israel hatte 1967 im Sechstagekrieg unter anderem das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die Golanhöhen erobert. Die Vereinten Nationen stufen die Gebiete als besetzt ein, die Palästinenser fordern sie für einen eigenen Staat Palästina. Doch leben allein im Westjordanland und in Ost-Jerusalem mittlerweile mehr als 600.000 israelische Siedler. (AFP/dpa)

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