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Ein Obdachloser in Potsdam.

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Exklusiv

Kampf gegen Wohnungslosigkeit: SPD fordert mehr Mieterschutz von Buschmann

Das Kabinett hat den ersten nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Die SPD fordert jetzt, dass der Justizminister aktiv wird – um Obdachlosigkeit zu verhindern.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen. Er erläutert ausführlich, warum in Deutschland schätzungsweise bis zu 600.000 Menschen ohne eigene Wohnung sind und welche Gruppen betroffen sind. Der Aktionsplan enthält jedoch kaum konkrete Maßnahmen, um Obdachlosigkeit zu bekämpfen.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert nun den Bundesjustizminister auf, mit mehr Mieterschutz Wohnungslosigkeit zu bekämpfen. Um Obdachlosigkeit zu verhindern, will die SPD-Bundestagsfraktion Mieter besser vor dem Rauswurf aus ihrer Wohnung schützen. „Ein wichtiger Hebel gegen Wohnungslosigkeit ist das soziale Mietrecht. Wir müssen deshalb gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten den Kündigungsschutz für Mieter:innen mit Mietschulden verbessern“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Zanda Martens dem Tagesspiegel.

Sie forderte den zuständigen Justizminister Marco Buschmann (FDP) auf, eine entsprechende Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorzunehmen. „Mit einer kleinen Anpassung im BGB zur Schonfristzahlung könnte man Mieter:innen in die Lage versetzen, eine Wohnungskündigung über rechtzeitige Nachzahlung der Schulden vollständig vom Tisch zu nehmen“, sagte Martens. Bisher ist das nur bei außerordentlichen Kündigungen, nicht aber bei regulären Kündigungen möglich.

Auf diesen Schritt hatten sich SPD, Grüne und FDP bereits bei den Koalitionsverhandlungen geeinigt. Doch bei der jüngsten Einigung zu einer Mietrechtsreform zwischen Buschmann und Kanzler Olaf Scholz (SPD) spielte die Ausweitung der Schonfristzahlung dann keine Rolle mehr.

Nötig sei zudem ein besserer Schutz vor Eigenbedarfskündigungen, sagte Martens. Man müsse „die tatsächliche Nutzung nach der Kündigung präzisieren, den berechtigten Personenkreis verkleinern und klarstellen, dass bei missbräuchlicher Eigenbedarfskündigung ein Schadensersatzanspruch besteht“, forderte die SPD-Politikerin. „Mieter:innen dürfen in solchen Fällen nicht alleine gelassen werden."

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