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Hoher Einsatz. An den Spielautomaten lassen Süchtige viel Geld.

© dpa/Britta Pedersen

Kritik an Betreibern von Geldspielautomaten: Daddeln mit den Schutzvorschriften

Suchtexperten schlagen Alarm. Nach ihrer Beobachtung setzen sich die Betreiber von Geldspielautomaten systematisch über gesetzliche Vorgaben hinweg.

Erst vor Kurzem hat die Glücksspielindustrie ihr Image mit einer Kampagne aufzupolieren versucht. In ihren Werbespots schwadronierte der Fußballstar Bastian Schweinsteiger über Fairness, die man „immer aufs Neue vorleben“ müsse. Deshalb, so verkündete der Weltmeister von 2014, brauche es „legale Spielhallen, die sich an Recht und Gesetz halten“.

Letzteres hätte auch die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) ganz gerne. Doch die Realität sei eine andere, betont der Bremer Suchtforscher und Psychologie-Professor Gerhard Meyer. Die Glücksspiel-Anbieter umgingen systematisch die Vorgaben, die von der Politik zum Schutz der Spieler erlassen worden seien, sagte der Experte bei der Vorstellung des aktuellen DHS-Jahrbuchs in Berlin. „Durch technische Tricks hebelt die Automatenindustrie geltende Gesetze in eklatanter Weise aus.“ Auf diese Weise sei das Suchtpotenzial beim Zocken an Geldspielautomaten „enorm gestiegen“. Und die Aufsteller profitierten davon mit jährlichen Wachstumsraten von durchschnittlich zehn Prozent.

Weit höhere Einsätze als erlaubt

Was die Forscher so beunruhigt, sind immens hohe Spielanreize, die nach Recht und Gesetz gar nicht möglich sein dürften. Aus Sorge um das Suchtpotenzial wurde die geltende Spielverordnung im Jahr 2014 nämlich eigens novelliert. Nach einer Übergangsfrist gelten seit November 2018 strenge Vorgaben für alle Daddel-Geräte. Der maximale Einsatz pro Spiel beträgt demnach beispielsweise gerade mal 20 Cent, der Höchstgewinn zwei Euro. Der Maximalverlust pro Stunde ist auf 60 Euro, der Höchstgewinn auf 400 Euro begrenzt. Die Mindestlaufzeit pro Spiel muss fünf Sekunden betragen. Automatiktasten sind verboten.

So weit die Theorie. In der Praxis jedoch ließen sich aus vielen Automaten locker vierstellige Summen herausholen, berichtet Meyer. Die Geräte lockten „mit potenziellen Gewinnen, die einen erheblichen Vermögenswert darstellen“. Möglich sei das durch ein relativ simples Verfahren: Die Geldeinsätze würden auf Punkte bei einer Bank umgebucht, mit denen dann weit höhere Einsätze möglich seien – zusätzlich noch getoppt über Frei- und Serienspiele. Nur dieser Umbuchungsprozess unterliege den gesetzlichen Vorgaben, das eigentliche Spiel mit den Punkten sei dann völlig unkontrolliert.

"Dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber"

Auf diese Weise hätten sich ehemals harmlose „Groschengräber“ zum Glücksspiel mit ausgeprägtem Sucht- und Gefährdungspotenzial entwickeln können. Es bestehe „dringender Handlungsbedarf für den Gesetzgeber“, mahnt der Forscher. Die Umgehungen der Spielverordnung seien „derart offensichtlich, dass keine Zeit zu verlieren ist“.

Dass sich die Sache für die Aufsteller lohnt, zeigen ihre Bilanzen. 2017 betrugen die Spieleinsätze im legalen deutschen Glücksspielmarkt 46,3 Milliarden Euro. Die 255.000 Geldspielautomaten in Gaststätten und Spielhallen leisteten mit 31 Milliarden den größten Anteil. Im Vergleich zum Vorjahr betrug das Umsatzplus erneut 3,6 Prozent. Und der Ertrag klettert weiter. Seit 2006 hat er sich um mehr als 200 Prozent erhöht.

180.000 Spielsüchtige in Deutschland

Die Kehrseite der wirtschaftlichen Erfolgsstory sind Suchtkranke, die nicht nur ihr Geld verspielen, sondern auch in Schulden landen, aus denen sie nicht mehr herauskommen. Nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zeigen 326.000 Menschen in Deutschland problematisches Spielverhalten, bei 180.000 ist es pathologisch. Und unter den Hilfesuchenden, die in Suchtberatungsstellen anklopfen, bilden Daddler an Geldspielautomaten mit 82,8 Prozent die mit Abstand größte Gruppe.

Die Deutsche Automatenwirtschaft weist den Vorwurf von Gesetzesverstößen zurück. "Alle Geräte, die in legalen Spielhallen und in der ordentlichen Gastronomie aufgestellt sind, wurden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft und zugelassen", erklärt der Verband in Berlin.

Mit dem Sympathieträger Schweinsteiger verweisen seine Werbespots stolz auf fünf Regeln, die man den Spielhallen verordnet habe: Zutritt nur ab 18, kein Alkohol, geschultes Personal, Spielerschutz, geprüfte Qualität. Tatsächlich, so beklagt die DHS, sei der Anteil der Süchtigen, die von den Spielhallenbetreibern an Beratungsstellen verwiesen oder gesperrt würden, aber verschwindend gering.

Emsige Lobbyarbeit

Das mit der Qualitätsoffensive beziehe sich offenbar eher auf zwei andere Dinge, spottet Suchtforscher Meyer: auf die findige Umgehung gesetzlicher Vorgaben und auf emsige Lobbyarbeit. Bei Parteitagen von Union und FDP jedenfalls präsentiere man sich gerne mit harmlosen Kickerautomaten, die es in den Spielhallen gar nicht gebe.

Die Branche sei hochkreativ, die Gesetzgebung laufe ihr beständig hinterher, klagt auch die Vorsitzende des Fachverbands Glücksspielsucht, Ilona Füchtenschnieder. Und eines der Grundprobleme sei auch die politische Aufsicht. Die Zuständigkeit für Geldspielautomaten gehöre nicht ins Wirtschaftsministerium, sagt sie. Denn für dieses Ressort stehe anderes im Vordergrund als Spielerschutz.

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