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Innenminister Horst Seehofer (CSU) neben Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen

© dpa/Michael Kappeler

Maaßen und Seehofer: Ein Staatsversagen anderer Art

Wenn Minister die Gewaltenteilung ignorieren und Geheimdienstchefs Unwahrheiten verbreiten, sind sie fehl am Platz. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Sigmar Gabriel

Deutschland im Sommer 2018: Ein Bundesminister treibt in einer Auseinandersetzung seine Bundeskanzlerin und die gesamte deutsche Bundesregierung in eine Regierungskrise und an den Rand von Handlungsunfähigkeit und Zusammenbruch. Derselbe Bundesminister beteiligt sich zusammen mit Landes- und Kommunalbehörden daran, drohende Gerichtsurteile zu umgehen oder zu unterlaufen. Und der daran beteiligte Landesinnenminister nennt die Unabhängigkeit der Gerichte eben noch „ein hohes Gut“, findet aber zugleich, dass sich Gerichte nicht vom gesunden Volksempfinden all zu weit entfernen sollten. Ein Mitarbeiter der Landespolizei beteiligt sich an rechtsradikalen Demonstrationen und beruft sich beim Pöbeln gegen Journalisten auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung. Und der Präsident eines bundesdeutschen Geheimdienstes beschäftigt seit Wochen die Öffentlichkeit mit haltlosen Interviews und macht sich die Zerstrittenheit der Bundesregierung zu Nutze, um selbst Politik zu betreiben.

Man muss kein nostalgischer Anhänger von preußischem (oder bayerischem) Staats- und Beamtenverständnis sein, um das als Verwahrlosung innerstaatlicher Sitten zu bezeichnen. Offenbar sind ganz grundlegende Prinzipien unserer öffentlichen Verwaltung, des Regierungshandelns und des Respekts zwischen den innerstaatlichen Gewalten in Vergessenheit geraten - oder werden wissentlich mit Füßen getreten.

Früher hätte ein Bundesminister, der mit der Politik seines Bundeskanzlers derart unzufrieden ist wie Horst Seehofer mit Angela Merkels um seine Entlassung gebeten. So wie der SPD-Wirtschafts- und Finanzminister Karl Schiller als er mit der Politik seines Kanzlers Willy Brandt nicht mehr einverstanden war. Auf die Idee, die eigene Position absolut zu setzen und sich selbst wichtiger zu nehmen als die Handlungsfähigkeit der gesamten Regierung, wäre Schiller nicht gekommen.

Verteidigt die Politik nicht die Gewaltenteilung, kommt es auf der Straße zur Selbstjustiz

Fast jeder Spitzenpolitiker und viele Bundesinnenminister werden sich über Gerichtsurteile schon gewundert und auch geärgert haben. Aber ein der demokratischen Gewaltenteilung verpflichtetes Staatsverständnis hat sie alle in der Vergangenheit daran gehindert, den Versuch des Austricksens von Gerichten zu unternehmen, wie es im Fall der Abschiebung des Sami A. der Fall war. Bei so wenig Respekt der obersten Exekutive vor der rechtsprechenden Gewalt muss es nicht wundern, wenn in diesem Zusammenhang ein Landesinnenminister den zentralen Pfeiler unserer Verfassung - die Unabhängigkeit der Gerichte - relativiert und sie in die gefährliche Nähe des gesunden Volksempfindens rückt. Wenn das Zentrum des demokratischen Staates nicht mehr die rechtsprechende Gewalt als letzte und den Rechtsfrieden sichernde Instanz verteidigt, fühlen die Ränder der Gesellschaft sich zur Selbstjustiz auf der Straße aufgerufen.

Angesichts dieser neuen „Normalität“ im deutschen Regierungshandeln, erscheint dann der alte Grundsatz des öffentlichen Dienstes, dass sich seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in- und außerdienstlich einer gewissen politischen Zurückhaltung zu unterwerfen haben, weil sie in einem besonderen Verhältnis zum demokratischen Staat stehen, fast schon naiv. Allerdings vermute ich, dass die Reaktion des Staates auf einen LKA-Mitarbeiter, der sich an linksextremen Demonstrationen beteiligt und dabei Journalisten bedrängt, wesentlich deutlicher ausgefallen wäre als im Falle des rechtsextremistischen Mitarbeiters des sächsischen Landeskriminalamtes.

Ansprechpartner für die Geheimdienste sind Regierung und Parlament, nicht die Bild-Zeitung

Da ist dann ein Verfassungsschutzpräsident, der öffentlich via Bild-Zeitung seine offenbar wenig gehaltvollen Erkenntnisse über Rechtsterroristen und Rechtsradikale bekannt gibt, fast schon eine logische Konsequenz dieser Verwahrlosung. Früher hätte man gesagt „Wie der Herre, so‘s Gescherre“. Für einen Geheimdienstchef hatte Herr Maaßen schon früher einen bemerkenswerten Drang in die Öffentlichkeit. Und gelegentlich war auch der BND-Chef ebenso mitteilsam. In der letzten Legislaturperiode haben wir beide deshalb gelegentlich daran erinnern müssen, dass die Begriffe „geheim“ und „Dienst“ nicht zufällig für ihre Behörden gewählt worden sind. Und die ersten Ansprechpartner dieser Dienste sind das Innenministerium, die sogenannte „Nachrichtenlage“ des Kanzleramtes, der Bundessicherheitsrat oder die Gremien des Parlaments. Ihnen ist zuerst Bericht zu erstatten, weil es eine politische Entscheidung ist, ob und in welchem Umfang nachrichtendienstliche Erkenntnisse öffentlich gemacht werden. In keinem Fall jedenfalls haben Nachrichtendienste den Auftrag, die Öffentlichkeit zu verunsichern. Wer es trotz dem tut, ist Fehl am Platz.

Offenbar fühlt sich Herr Maaßen unter der neuen Leitung des Innenministeriums in seinem Mitteilungsdrang aber wieder gestützt und darf - oder soll - notfalls auch gegen seine Regierungschefin agieren. Insubordination nannte man das früher. Es ist eine leicht zu beantwortende Gedankenübung, was Horst Seehofer als bayerischer Ministerpräsident wohl mit dem Präsidenten des bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz und dem Landesinnenminister getan hätte, wenn in seiner Zeit in Bayern ein vergleichbarer Vorgang stattgefunden hätte. Oder was wohl in Deutschland los wäre, wenn ein Verfassungsschutzpräsident sich derart verharmlosend über linken Straßenterror geäußert hätte. Natürlich wären beide längst entlassen worden.

Das dies im vorliegenden Fall nicht passiert, zeigt eine besondere Art von Staatsversagen. Denn zu einem handlungsfähigen Staat gehören nicht nur Gesetze und hinreichend Personal, sondern zuerst einmal das Bewusstsein, dass man einer gemeinsamen Sache dient: dem demokratischen Rechtsstaat, dessen Gewaltenteilung und politische Verantwortung jedem, der in ihm und für ihn arbeitet, klar sein muss. Bei Horst Seehofer und Herrn Maaßen ist das erkennbar nicht mehr der Fall. Dass sie nicht freiwillig gehen und zugleich von der Kanzlerin nicht entlassen werden, zeigt, wie weit die politischen Sitten inzwischen verwahrlost sind. Die SPD wird sich bald vor die Frage gestellt sehen, ob sie eigentlich diesen Zerfall staatlicher Autorität hinnehmen will.

Der Autor war Vorsitzender der SPD und mehrfach Bundesminister. Er gehört dem Deutschen Bundestag an.

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