zum Hauptinhalt
Wer darf rein und seine Kreuzchen machen? Über das Wahlalter wird wieder debattiert (Archivfoto).

© Tobias Hase, dpa

Schluss mit der faktenfreien Diskussion: Sollten 16-Jährige wählen dürfen?

Deutschland debattiert über eine Absenkung des Wahlalters. In Brandenburg und Sachsen durften 16-Jährige jüngst abstimmen. Wie hat sich das ausgewirkt?

Das Wahlalter ist in diesen Tagen in aller Munde: Am 31. Juli 1970 – also vor genau 50 Jahren – fertigte der damalige Bundespräsident Gustav Heinemann das 27. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes aus, das kurz danach in Kraft trat. Es änderte Artikel 38, Absatz 2 des Grundgesetzes, der fortan nicht mehr lautete: „Wahlberechtigt ist, wer das einundzwanzigste, wählbar, wer das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat.“

Der neue und bis heute gültige Wortlaut des Artikels ist seit dem vielmehr: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Das Wahlalter wurde also von 21 auf 18 Jahre gesenkt – zumindest in seiner aktiven Variante.

Die Volljährigkeit sollte in Deutschland erst vier Jahre später, nämlich 1974, von 21 auf 18 Jahre gesenkt werden. Seit diesem Jahr 1974 und bis heute gilt bei Wahlen zum Deutschen Bundestag ein einheitliches Wahlalter von 18 Jahren, sowohl was das (aktive) Recht zu wählen als auch das (passive) Recht, gewählt zu werden, betrifft.

Das Wahlalter ist aber in diesen Tagen nicht bloß für Zeithistoriker interessant. Die Frage, ab welchem (Mindest-)Alter Menschen wählen dürfen, ist aktueller denn je. So machte sich jüngst der Vorsitzende der Grünen, Robert Habeck, die Forderung, das Wahlalter bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre zu senken, ebenso zu eigen wie Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Ein Blick auf die Ebene der deutschen Bundesländer zeigt, dass ein Wahlalter von 16 an vielen Stellen längst Realität ist. Ein genauer Blick offenbart, dass es drei Typen von Bundesländern gibt: Erstens jene Länder, etwa Bayern und Sachsen, mit einer einheitlichen Altersgrenze von 18 Jahren bei Kommunal-, Landtagswahl-, Bundestags- und Europawahlen.

Zweitens gibt es jene Länder mit einer auf 16 Jahre abgesenkten Grenze für Kommunalwahlen: Baden-Württemberg, Berlin und NRW zählen dazu. Und drittens gibt es jene Länder mit abgesenkten Wahlaltersgrenzen für Kommunal- und Landtagswahlen: Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bilden diese Gruppe.

[Wenn Sie alle aktuellen Entwicklungen live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Dieser kurze Blick auf Geschichte und Gestaltung des Wahlalters zeigt: Ein bundesweit einheitliches Wahlalter von 18 Jahren für alle Wahlen ist eher die Ausnahme denn die Regel. Das Wahlalter ist nicht in Stein gemeißelt, sondern im stetigem Wandel begriffen. Auch eine Übereinstimmung zwischen Wahlaltersgrenze und Volljährigkeit ist zuweilen gegeben, zuweilen aber auch nicht.

Wenn es aber offenkundig keine fixen Standards rund um das Wahlalter gibt, dann rücken empirische Fragen in den Fokus des Interesses. Ist ein abgesenktes Wahlalter eine gute Idee? Skeptiker*innen einer Altersgrenze von 16 verweisen häufig darauf, dass jungen Menschen die nötige politische Reife, das nötige Interesse, das nötige Wissen fürs Wählen fehle.

16- und 17-Jährige ärgern sich, wenn sie nicht wählen dürfen

Dieses Argument drehen Befürworter*innen einer Absenkung gerne um, indem sie fragen: Warum sollten sich junge Menschen eigentlich für Politik interessieren, wenn sie doch eh nicht wählen dürften? Sie würden sich interessieren, wenn sie denn wählen dürften, so ihr Konter.

Letztlich stimmt beides nicht. Das zeigt zumindest eine Studie, die wir an unserer Arbeitsstelle in Zusammenarbeit mit der Otto-Brenner-Stiftung anlässlich der Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen im vergangenen Jahr durchgeführt haben.

Brandenburg? Sachsen? 2019? Für Wahlrechtsexpert*innen, gerade mit einem Interesse an Fragen rund um das Wahlalter, waren diese beide Wahlen ein echter Schatz. In den beiden benachbarten Ländern fanden Landtagswahlen am gleichen Tag, nämlich dem 1. September 2019, statt. Aber im einen Fall – Brandenburg – durften die 16- und 17-Jährigen wählen, im anderen Fall – Sachsen – dagegen nicht.

Die sehr berechtigte Frage, wie man diesen Unterschied eigentlich betroffenen jungen Menschen erklärt, lassen wir für den Moment außen vor, auch wenn unsere Studie zeigt, dass die 16- und 17-Jährigen in Sachsen sich ganz schön darüber ärgern, dass sie nicht wählen dürfen…

[Alle wichtigen Updates des Tages zum Coronavirus finden Sie im kostenlosen Tagesspiegel-Newsletter "Fragen des Tages". Dazu die wichtigsten Nachrichten, Leseempfehlungen und Debatten. Zur Anmeldung geht es hier.]

Wir als Forscher haben diese wunderbare Möglichkeit der zeitgleichen Wahlen genutzt und fast 7.000 junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren in Brandenburg und Sachsen befragt. In die häufig sehr normativ und eher faktenfrei geführte Debatte rund um das Wahlalter wollten wir so ein wenig empirisches Licht bringen: Wie ist denn nun der Zusammenhang etwa zwischen Alter, Wahlberechtigung und politischem Interesse?

Hätten die Skeptiker*innen mit ihrem Argument recht, dass 16- und 17-Jährigen die nötige Reife fürs Wählen fehle, so müssten Interesse und Wissen bei jungen Brandenburgerinnen und Sachsen mit dem Alter deutlich ansteigen.

Hätten die Befürworter*innen recht, die sagen, nur wer wählen darf, der interessiert sich für Politik, dann sollten 16- und 17-Jährige in Brandenburg, wo sie wählen dürfen, viel interessierter sein, als in Sachsen, wo sie dies nicht tun dürfen.

Schon 15-Jährige sind so interessiert wie 19-Jährige

Wer hat Recht? Letztlich keiner. Vielmehr finden wir, dass sich das politische Interesse und das politische Wissen weder zwischen den beiden Bundesländern noch zwischen verschiedenen Altersgruppen unterscheidet. Schon 15-Jährige sind in beiden Ländern so interessiert wie 19- oder 20-Jährige. Die Jugend ist stabil, könnte man sagen.

Das gilt zumindest im Durchschnitt, denn natürlich gibt es auch bei jungen Menschen politisch Interessierte ebenso gibt wie politisch weniger Interessierte. „Den 16-Jährigen“ oder „die 17-Jährige“ gibt es eben ebenso wenig wie den 44-Jährigen. Aber das ist wiederum ein anderer Punkt.

Wenn es im Durchschnitt keine Unterschiede gibt, was Interesse und Wissen junger Menschen betrifft, so fällt es schwer, der stabilen Jugend zu erklären, warum man ihr das Wahlrecht vorenthält.

Prof. Thorsten Faas leitet die Arbeitsstelle „Politische Soziologie der Bundesrepublik Deutschland“ am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin. Die gesamte Studie „Wählen mit 16? Ein empirischer Beitrag zur Debatte um die Absenkung des Wahlalters“ kann unter https://www.otto-brenner-stiftung.de/waehlen-mit-16 heruntergeladen werden.

Thorsten Faas

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false