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Auch die Politik kümmerte sich in Form eines Untersuchungsausschusses NSA um die Veröffentlichungen und Vorwürfe von Edward Snowden.

© dpa

Spionageaffäre: Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen zu NSA-Skandal ein

Der Generalbundesanwalt sieht keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass US-Nachrichtendienste Telefone oder das Internet in Deutschland "rechtswidrig systematisch und massenhaft" überwachten.

Der Generalbundesanwalt hat seine Ermittlungen in der NSA-Spionageaffäre eingestellt. Es seien "keine belastbaren Hinweise für eine gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit ... oder andere Straftaten" gefunden worden, teilte die oberste Ermittlungsbehörde am Donnerstag mit. Sowohl die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen als auch die Aufklärung durch den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages hätten keine belastbaren Anhaltspunkte dafür ergeben, dass US- oder britische Nachrichtendienste das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen "rechtswidrig systematisch und massenhaft" überwachten. Auch in den Enthüllungen durch den ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden fänden sich keine konkreten Hinweise auf "tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland".

Die Snowden-Dokumente lösten 2013 die NSA-Affäre aus

Die von Snowden veröffentlichten Dokumente zur Spionagepraxis der USA lösten 2013 die NSA-Affäre aus. Sie belastete das deutsch-amerikanische Verhältnis massiv. Im Raum stand der Vorwurf des massenhaften Ausspionierens von Telekommunikationsdaten in Deutschland. Auch ein Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel soll abgehört worden sein. Merkel hatte zur angeblichen Ausspähung ihres Mobiltelefons vor dem NSA-Untersuchungsausschuss gesagt, bei Überprüfungen sei "nichts Beweisbares" herausgekommen.

Amerikanische und britische Nachrichtendienste betrieben "wie weltweit alle größeren Nachrichtendienste strategische Fernmeldeaufklärung", erklärte der Generalsbundesanwalt. Die Snowden-Dokumente gäben aber "keinen Aufschluss über konkret beschreibbare, tatsächlich durchgeführte Abhörmaßnahmen". Daher gebe es rechtlich keinen Raum für weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen. (rtr)

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