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Facebook vernetzt die Welt. Aber nicht nur mit seinen "Standards" regiert es auch Inhalte.

© Julian Stratenschulte / dpa

Streit um Facebook-Eintrag einer AfD-Politikerin: Meinungsfreiheit ist nicht die Freiheit, andere niederzumachen

Ist das Netzwerk ein öffentlicher Marktplatz oder eher ein Ladengeschäft mit Kunden, in dem das Hausrecht gilt? Vermutlich ist es nichts davon. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Eine der mächtigsten Rollen in einer auf Achtsamkeit und gutes Miteinander bedachten Gesellschaft ist die Opferrolle. Die AfD macht sich das gekonnt zunutze. Aktuelles Beispiel ist die bayerische Politikerin Heike Themel, die sich häufiger mit strafrechtlichen Mitteln wehrt, wenn sie sich im Internet beleidigt sieht. Ist ihr gutes Recht. Jetzt ist ihr aus der Opferposition ein Schlag gelungen, den ihr Anwalt als „Meilenstein im Kampf um die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken“ feiert. Das Oberlandesgericht München hat Facebook verboten, Themels Diskussionbeitrag zu einem Artikel über Asyl und Grenzkontrollen zu löschen. Wobei Diskussionsbeitrag vielleicht zu hoch gegriffen ist. Themel befand sich in einem Zweikampf, postete ein Zitat von Wilhelm Busch über die Verzwicktheit der Welt und den Satz: „Ich kann mich argumentativ leider nicht mehr mit Ihnen messen, Sie sind unbewaffnet und das wäre nicht besonders fair von mir.“

Facebook löschte unter Hinweis auf die Gemeinschaftsstandards

Facebook erkannte auf Verstoß gegen seine Gemeinschaftsstandards. Die Richter halten die entsprechende Klausel im Nutzervertrag jedoch für unwirksam. Facebook sei ein „öffentlicher Marktplatz“. Das Unternehmen müsse die Grundrechte beachten und dürfe keine zulässigen Meinungsäußerungen entfernen.

Die Gerichte sind sich uneins, wie sie mit solchen Klagen umgehen sollen. Mal wird die Meinungsfreiheit betont, mal die Parallele zum Hausrecht. Ein Gast, ein Kunde könne in einem Geschäft auch nicht die Sau rauslassen, wie es ihm passt, heißt es dann. Andere sagen, Facebook sei eben kein Geschäft, sondern, wie das OLG München, eine allen zugängliche Riesendebatte. Die Justiz tut gut daran, sich hier nicht zu früh festzulegen. Die Dinge sind im Fluss, in einem reißenden. Vor 15 Jahren war Facebook nichts und kann es in 15 Jahren wieder sein. Mit vielen öffentlichen Marktplätzen ist es anders, insbesondere außerhalb des Internets. Die Münchner Richter würden wohl auch anders denken, wenn es tausend große Netzwerke mehr gäbe. Dass es manche Digitalunternehmen schnell geschafft haben, Monopolisten zu werden, heißt nicht, dass sie langfristig die gültigen Standards setzen. Schon gar nicht, wenn zunehmend Skandalöses in den öffentlichen Blick gerät: Fake News, Meinungsroboter, Intransparenz von Algorithmen, Spionage und Manipulation.

Es geht darum, andere niederzubrüllen. Wie im Fußballstadion.

Vermutlich sind die Netzwerke auch weder Geschäft noch Marktplatz. Die türkische Internetsoziologin Zeynep Tufekci verglich sie kürzlich mit Fußballstadien. Es ginge darum, die gegnerische Mannschaft und ihre Fans niederzubrüllen. Etwas überzogen vielleicht, aber letztlich wollte Frau Themel ihrem digitalen Gegenüber auch nur mitteilen, dass es dümmer ist als sie. Strafbar ist daran nichts. Aber eine Meinung, die unbedingt zu schützen wäre, lässt sich auch schlecht erkennen.

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