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Gedenken an den getöteten Daniel H. in Chemnitz

© dpa/Monika Skolimowska

Update

Tödliche Messerattacke in Chemnitz: Polizei fahndet nach drittem Tatverdächtigen

Das Amtsgericht Chemnitz hat einen Haftbefehl gegen einen Asylbewerber aus dem Irak erlassen. Er wird der Mittäterschaft an der tödlichen Attacke auf Daniel H. verdächtigt.

Mehr als eine Woche nach der tödlichen Messerattacke von Chemnitz ist ein dritter Mann der Mittäterschaft dringend tatverdächtig. „Das Amtsgericht Chemnitz hat heute Vormittag diesen Haftbefehl erlassen“, sagte der sächsische Generalstaatsanwalt Hans Strobl am Dienstag im sächsischen Landtag. Das Amtsgericht habe eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Mann angeordnet. Der Gesuchte sei ein Asylbewerber aus dem Irak.

Das Foto, von der Polizei Sachsen herausgegeben, zeigt das Porträt eines mutmaßlichen dritten Mittäters im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Chemnitz.
Das Foto, von der Polizei Sachsen herausgegeben, zeigt das Porträt eines mutmaßlichen dritten Mittäters im Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Chemnitz.

© dpa/Polizei Sachsen

Die Herkunft der beiden anderen Tatverdächtigen ist indes offenbar ungeklärt. Bisher hatten die Behörden die beiden als Iraker und Syrer bezeichnet.

Das Bundesinnenministerium teilte jedoch am Dienstag mit, dem mutmaßlichen Syrer sei im September 2015 „im schriftlichen Verfahren die Anerkennung als Flüchtling gewährt“ worden. Seine Angaben zur Identität beruhten auf einer Selbstauskunft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sei aktuell dabei, diese Angaben von Alaa S. „im Rahmen des laufenden Widerrufsverfahrens“ zu verifizieren.

Dokumente entpuppten sich als "Totalfälschungen"

Der Tatverdächtige Yousif A. habe bei der Anhörung im Asylverfahren im November 2017 einen irakischen Personalausweis sowie weitere Dokumente vorgelegt, die sich später als „Totalfälschungen“ entpuppt hätten. Das Ergebnis der dokumententechnischen Überprüfung durch das Bamf lag den Angaben zufolge allerdings erst im Juni 2018 vor. Sein Asylantrag wurde inzwischen abgelehnt. Die Ablehnung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Wie bereits zuvor bekannt geworden war, war Yousif A. bereits im November 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen. Eine Rücküberstellung nach Bulgarien, wo er zuvor registriert worden war, wäre zwar grundsätzlich möglich gewesen. Dass dies nicht geschah, ist nach bisherigen Informationen auf Versäumnisse der Ausländerbehörde zurückzuführen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sagte, er habe seit Beginn seiner Amtszeit im März „die Weichen für einen glaubwürdigen Neuanfang im Bereich der Asylverfahren und des Bamf gestellt“. (dpa)

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