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ARCHIV - 08.06.2023, Berlin: Flaggen mit dem Logo des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) wehen vor dem Gebäude des Fernsehzentrums. Der krisengebeutelte ARD-Sender Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) steht vor der Wahl eines neuen Intendanten oder einer neuen Intendantin. Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Fabian Sommer

RBB-Skandal: Brandenburger Untersuchungsausschuss fordert Unterlagen

Der Untersuchungsausschuss im Landtag fordert erneut ungeschwärzte Dokumente vom Sender. Der RBB will sich nicht dazu äußern.

Von Yvonne Jennerjahn (epd)

Der RBB-Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag will sich weiter um die Herausgabe des Anwälteberichts zu möglichen Missständen im Sender bemühen. Es sei klar, dass der Ausschuss „auch weiterhin alle Schritte prüfen und in die Wege leiten wird, um den Bericht zu erhalten“, sagte die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Petra Budke, am Mittwoch in Potsdam. Der Untersuchungsausschuss habe bereits „konsequent die Herausgabe des Compliance-Berichts eingefordert“. Budke ist Vorsitzende des Ausschusses.

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Sachverhalt äußern. „Die Kommunikation mit dem Untersuchungsausschuss unterliegt aus unserer Sicht der Vertraulichkeit“, sagte RBB-Sprecher Justus Demmer dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch. Im Mittelpunkt des Konflikts steht bislang ein Bericht der Kanzlei Lutz Abel vom Februar, der dem Ausschuss nur geschwärzt zur Verfügung gestellt wurde.

Wiederholt Herausgabe verweigert

Aus der Linken-Fraktion im Landtag war zuvor Kritik gekommen, dass der Sender „durch seine Anwälte bereits wiederholt die Herausgabe und Einsicht in den Zwischenbericht“ verweigert habe. Dabei ging es auch um ein neuerliches Anwaltsschreiben vom 30. Juni. Der parlamentarische Geschäftsführer der Linken-Fraktion, Thomas Domres, erklärte, mit diesem Vorgehen blockiere der Sender „eine umfassende Aufklärung des RBB-Skandals“ und wirke der Aufbereitung der entstandenen Lage für die Zukunft entgegen.

Der Untersuchungsausschuss hatte den Sender zuletzt Mitte Juni zur Herausgabe von Unterlagen der Anwaltskanzlei Lutz Abel aufgefordert, die mögliche Missstände beim RBB untersucht. Sollte der Sender dem nicht nachkommen, wurden juristische Schritte angedroht. Die Unterlagen müssten vom RBB vollständig und ungeschwärzt zur Verfügung gestellt werden, forderte der Ausschuss. Der Zwischenbericht stelle ein „entscheidendes Beweismittel dar“. Auch der Abschlussbericht sei nach dessen Fertigstellung „unverzüglich dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen“.

Die Untersuchung durch die Anwälte war im vergangenen Sommer von der Compliance-Beauftragten des RBB in Auftrag gegeben worden. Seit Oktober liegt ein Bericht vor, der verschiedene Fälle problematischen Agierens in der Zeit von Ex-Intendantin Patricia Schlesinger benennt. Ende Februar hatte die Kanzlei im Rundfunkrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit einen weiteren Zwischenbericht vorgestellt. Zuletzt ging am 30. Juni ein dritter Bericht der Kanzlei Lutz Abel beim RBB-Verwaltungsrat ein.

Der Untersuchungsausschuss des Landtags wurde im vergangenen November eingesetzt. Er soll sich mit der Rechtsaufsicht über den RBB durch die brandenburgische Landesregierung und möglichen Missständen bei der Verwendung finanzieller Mittel des Senders befassen, vor allem in der Zeit von Ex-Intendantin Patricia Schlesinger. Die Rechtsaufsicht über die Zwei-Länder-Anstalt wechselt alle zwei Jahre. 2021 und 2022 lag sie beim Land Brandenburg. Seit Anfang 2023 ist das Land Berlin dafür zuständig.

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