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Landeshauptstadt: Ermittlungen eingestellt

Kein Anlass für Klage gegen Sprecher des Innenministeriums

Kein Anlass für Klage gegen Sprecher des Innenministeriums Von Michael Erbach In der Auseinandersetzung zwischen dem Sprecher des Brandenburger Innenministeriums, Heiko Homburg, und Lutz Boede von der Potsdamer Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär hat der Stadtverordnete der Fraktion Die Andere eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Wie Homburg den PNN mitteilte, sei ein u. a. von Boede angestrengtes Ermittlungsverfahren gegen ihn von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft beruft sich dabei auf Paragraf 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung, wonach ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden muss, wenn es keinen berechtigten Anlass für eine Anklage gibt. Boede und Falk Richter, ebenfalls von der Kampagne gegen Wehrpflicht, hatten im Februar des vergangenen Jahres Strafanzeige gegen den Sprecher von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) wegen übler Nachrede gestellt. Homburg hatte sich in den PNN zu Vorwürfen der Kampagnevertreter geäußert, wonach der Verfassungsschutz unberechtigterweise Informationsmaterial über Boede und Richter gesammelt habe. Boede verwies dabei u. a. darauf, dass sich eine Anmeldung für eine Demonstration aus dem Jahr 1997 in seinem Verfassungsschutzmaterial befunden habe. Dies sei „unglaublich“, schließlich gehe es dabei um die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit. Homburg hatte das Vorgehen des Verfassungsschutzes verteidigt und u. a. ausgeführt, dass die Speicherung solcher Daten dann gerechtfertigt sei, wenn eine Demonstrationsanmeldung aus einem Umfeld komme, das schon mehrfach gegen das Gesetz verstoßen habe. Der verfassungsschützende Auftrag der Behörde betreffe auch politische Auffassungen, die mit Gewalt durchgesetzt werden, wie Übergriffe bei Bundeswehrvereidigungen, das Besprühen von Häusern oder das Herunterreißen von Flaggen. An solchen Aktionen sei die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär beteiligt gewesen, wird Homburg in den PNN vom 6. Februar 2002 zitiert. Wie Homburg den PNN gestern sagte, sei das nicht wörtliche und unvollständig wiedergegebene Zitat Anlass für die Strafanzeige gewesen – völlig zu Unrecht, wie die Einstellung der Ermittlungen zeige. Homburg: „Mein großes Vertrauen in den Rechtsstaat ist erneut bestätigt worden.“ Der Hauptmann der Reserve verwies in diesem Zusammenhang auf eine weitere Begebenheit, in der Boede den Kürzeren habe ziehen müssen. Boede hatte im so genannten Internet-Krieg des Wahlkampfes von 1999 eine Internet-Seite „Heiko-Homburg.de“ für sich reservieren lassen. Darauf hatte er Homburg u. a. mit dem Biene-Maja-Lied verspottet. Homburg schlug daraufhin beim Musikrechteverwerter GEMA Alarm. Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung soll Boede nun für jeden Monat, in dem das Lied zu hören war, 25 Euro GEMA-Nutzungsgebühren nachzahlen. Boede betonte gestern, sowohl von der Einstellung der Ermittlungen gegen Homburg wie auch von einer GEMA-Strafe nichts zu wissen. Er gehe davon aus, dass die GEMA andere Dinge zu tun habe, als sich um das Lied von der Biene Maja auf seiner Internet-Seite zu kümmern. Wie Boede sagte, habe er im Zusammenhang mit der Datensammlung des Verfassungsschutzes den Datenschutzbeauftragten des Landes gebeten, den Vorfall zu überprüfen. Nachdem dies bekannt wurde, sei seine gesamte Akte „auf einmal gelöscht gewesen“.

Michael Erbach

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