zum Hauptinhalt
Bei der Überweisung einen scherzhaften Verwendungszweck angeben, kann Konsequenzen haben - im Zweifel ermittelt das BKA.

© imago

„Champagner, Koks und Nutten“: Welche Folgen Scherze bei der Überweisung haben können

Aus Spaß Geld an Freunde überweisen und in den Betreff "waffenfähiges Plutonium" oder "Champagner, Koks und Nutten" schreiben? Das kann nach hinten los gehen: Die Bank kann das dem Bundeskriminalamt melden.

Von Carla Neuhaus

Es sollte ein Spaß unter Freunden sein. 40,02 Euro hat einer dem anderen überwiesen – und als Verwendungszweck „waffenfähiges Plutonium“ eingetragen. Die Bank schrieb den Kunden daraufhin an – sachlich, aber hart. Auch wenn das wohl ein Scherz gewesen sei, könne man die Verwendung solcher Begriffe „nicht tolerieren“. „Sollten wir erneut bei Ihnen auf eine Zahlung mit einem Verwendungszweck dieser Art aufmerksam werden, sehen wir uns veranlasst, geeignete Maßnahmen bis hin zur Kündigung der Geschäftsbeziehung zu ergreifen.“ So steht es in dem Schreiben, das derzeit im sozialen Netzwerk Twitter kursiert.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Da macht einer einen Spaß – und die Bank droht mit der Kündigung der Konten. Dabei ist das noch harmlos. Späße mit dem Verwendungszweck bei der Überweisung können schnell ungewollte Konsequenzen haben. Denn ist der Scherz auf den ersten Blick nicht als solcher erkennbar, muss die Bank das melden. Und dann werden Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft aktiv. Im schlimmsten Fall landet der Bankkunde, der sich nur einen Spaß erlauben wollte, auf diese Weise im Visier der Terrorfahndung.

Dennoch sind solche Scherze beliebt

Dass solche Scherze trotzdem immer wieder vorkommen, zeigt die Recherche im Netz. Dort kursieren Listen mit Verwendungszwecken für die Banküberweisung, die Nutzer besonders lustig finden. Zum Beispiel „NSA Money“, „Champagner, Koks und Nutten“, „Danke für die Niere“ oder „schmutzige Bomben“. „Das sind so Kleinigkeiten, die den Alltag aufhellen“, schreibt ein Nutzer.

Banken nutzen spezielle Software, um Überweisungen zu prüfen

Was viele der Spaßvögel aber wohl nicht wissen: Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Überweisungen kritisch zu überprüfen. Dafür nutzen die meisten Institute eine spezielle Software. Die untersucht automatisch jede Überweisung nach bestimmten Schlagworten, die auf Straftaten hindeuten: zum Beispiel Drogenhandel, Menschenschmuggel, illegale Waffengeschäfte oder Terrorattentate. Schlägt das System Alarm, landet der Fall beim Geldwäsche-Beauftragten der Bank. Der muss dann entscheiden: Hält er das Ganze für einen Scherz oder könnte etwas Ernstes dahinterstecken. Hat er den Verdacht, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt, muss er Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft einschalten. „Häufig weiß man schlichtweg nicht, ob es sich um einen Scherz handelt oder nicht“, heißt es beim Bankenverband. Spätestens wenn jedoch die BKABeamten anrufen, dürfte den Spaßvögeln das Lachen vergehen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false