Tagesspiegel Plus
Wegfall der Kabel-TV-Umlage: Mehr Freiheit, aber auch höhere Kosten
Am 1. Juli 2024 können Vermieter den Kabel-TV-Anschluss nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Das stellt Vermieter und Mieter vor eine große Herausforderung. Wie Sie sich schon jetzt vorbereiten.
Von Kurt Sagatz
Im Juli 2024 endet das Nebenkostenprivileg. Das bedeutet: Wohnungsvermieter können die Gebühren für den TV-Anschluss nicht mehr auf die Betriebskosten umlegen. Bislang war das möglich. Die Mieter profitierten davon, dass die Vermieter mit den TV-Anbietern günstige Konditionen vereinbaren konnten. Der Nachteil: Die Mieter konnten nicht selbst entscheiden, auf welchem Weg sie ihr TV-Programm beziehen wollten. Künftig haben sie die Qual der Wahl.
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