zum Hauptinhalt
Außenbereich mit Sandstrand und Liegestühlen vor der Berliner Hochschule für Technik und Wirtschaft.

©  HTW/Rentsch

Mehr Forschung an den Fachhochschulen: Berliner FHs planen für ihren wissenschaftlichen Nachwuchs

Erstmals können die Berliner Fachhochschulen eigene Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter schaffen. Jetzt haben sie erklärt, was geplant ist.

Dreiviertelstellen, die für die Dauer der Promotion befristet sind und Zeit für die eigene Forschung lassen: Das können die Berliner Fachhochschulen ihrem neuen wissenschaftlichen Nachwuchs anbieten. „Wir wollen gute vertragliche Bedingungen“, versprach Klaus Semlinger, Präsident der Hochschule für Technik und Wirtschaft, am Montag bei einer Anhörung im Wissenschaftsausschuss des Abgeordnetenhauses.

Wissenschaftliche Mitarbeiter an den Fachhochschulen hat es bislang kaum gegeben. Doch zunehmend formulieren sie den Anspruch, auch Forschung zu betreiben und einen eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs auszubilden. Die neuen Berliner Hochschulverträge für die Jahre 2018 bis 2022 ermöglichen es ihnen nun erstmals, Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter aufzubauen. 28 Millionen Euro für 180 bis 200 Stellen bekommen sie dafür vom Land. Rechnerisch müssen sich damit vier Berliner FH-Professuren eine WiMi-Stelle teilen.

Wissenschaftliche Mitarbeiter in neuen Forschungsclustern

Doch de facto werden im Schnitt nur 60 Prozent der Stellen zur Qualifikation, also in aller Regel zur Promotion ausgeschrieben. Denn das Land gibt vor, dass 35 Prozent Dauerstellen geschaffen werden müssen. Und die Hochschulen bräuchten zusätzliche „wissenschaftsunterstützende“ Kräfte in der Verwaltung oder im Forschungsmanagement, um den Systemwandel durch die wissenschaftlichen Mitarbeiter zu bewältigen, sagte die Präsidentin der Beuth-Hochschule, Monika Gross, am Rande der Anhörung. Die Beuth-WiMis will sie in neuen Forschungsclustern ansiedeln. Dort könnten sie als Postdocs drei Jahre lang „in engem Kontakt zur Wirtschaft“ weiterforschen – um sich für eine FH-Professur zu qualifizieren.

Die Hochschule für Technik und Wirtschaft wird die Qualifikationstellen von vornherein auf vier Jahre – statt drei an den anderen Hochschulen – befristen. Die Fachbereiche müssen sich mit Forschungs-Exposés sowie Betreuungsvereinbarungen um die Stellen bewerben, erläuterte Präsident Semlinger. Festgeschrieben werde auch, dass die Hälfte der Arbeitszeit der Promotion vorbehalten sei. Die Hochschule für Wirtschaft und Recht schert bei der Teilzeitregelung aus: Statt 75-Prozent-Stellen sollen es dort 66 Prozent sein. Das sei auch in Wirtschafts- und Jura-Fachbereichen an Unis üblich, sagte HWR-Chef Andreas Zaby.

FHs haben Probleme mit kooperativen Promotionen

Bei aller Freude über das bundesweite Pilotprogramm sehen die Hochschulen auch Probleme: Uwe Bettig, Präsident der Alice-Salomon-Hochschule, beklagte die Schwierigkeit, für soziale und Gesundheitsberufe universitäre Promotionspartner zu finden. Die brauchen die FHs wegen des Monopols der Unis. Bettig erneuerte die Forderung nach einem eigenen FH-Promotionsrecht. Auch Andreas Zaby monierte, dass man im Gespräch mit den Unis über die kooperative Promotion bislang einem Ergebnis noch nicht näher gekommen sei.

Die wissenschafts- und forschungspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion betonten nach der Anhörung, dass die Verleihung des Doktorgrades "als Nachweis einer postgradualen herausragenden wissenschaftlichen Arbeit" diene. Deshalb müsse das Promotionsrecht weiterhin "grundsätzlich bei den Universitäten" liegen.

Zur Startseite