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Prozessbericht: 71-jähriger Busfahrer fuhr Fußgänger tot: 90 Tagessätze Strafe

Im Januar 2012 übersah ein Rentner am Steuer eines BVG-Busses einen Mann, das Unfallopfer starb. Nun muss der Unfallfahrer 90 Tagessätze Strafe zahlen. Sein Alter aber, das damals eine Debatte entfacht hatte, spielte im Prozess überhaupt keine Rolle.

Der Rentner, der sich seit Jahren ein Zubrot als Busfahrer verdient, holte tief Luft. Wegen fahrlässiger Tötung stand er am Dienstag vor einem Verkehrsgericht. Der 72-jährige Miodrag G. trägt sichtlich schwer an dem Vorwurf. „Ich habe den Mann nicht gesehen“, gab er ohne Wenn und Aber zu. Seit 40 Jahren lenkt er Busse. Es gab bis zum 17. Januar 2012 keine Probleme mit ihm als Fahrer und auch keine Verfahren gegen ihn. Er wurde als besonnen geschätzt. Der Unfall sorgte für eine Debatte um Rentner als Aushilfsfahrer. Doch aus Sicht der Ermittler war das Unglück keine Frage des Alters.

Miodrag G. war damals gegen 17.45 Uhr auf der BVG-Linie 373 in Rudow unterwegs. Es war dunkel und regnerisch. Er wollte von der Neuköllner Straße in die Groß-Ziethener Chaussee, musste Gegenverkehr passieren lassen. Ein Audi-Fahrer fühlte sich behindert. „Er nahm mir die Vorfahrt, ich hupte“, sagte der 35-Jährige. Ein weiterer Zeuge erinnerte sich: „Der Bus bog ab, blieb kurz stehen, fuhr an.“ Er habe sich noch gewundert, sagte der Zeuge. Denn ein älterer Herr befand sich noch auf der Straße.

G. hatte beim Abbiegen eine Gruppe von Passanten im Blick und wartete. Doch einen 76-jährigen Rentner mit Gehilfe, der als Nachzügler bei Grün die Groß-Ziethener Chaussee überqueren wollte, übersah er. In der Mitte der Furt kam es zum Zusammenstoß. Karl-Heinz S. stürzte mit dem Hinterkopf auf die Straße. Er kam mit schweren Kopfverletzungen in ein Krankenhaus, die Ärzte konnten ihn nicht retten. Als G. davon erfuhr, brach er zusammen.

Warum sitzt ein 71-Jähriger am Steuer eines Linienbusses? Im Prozess spielte die Frage keine Rolle – durfte es auch nicht. Schließlich gibt es keine gesetzliche Höchstgrenze für das Alter von Busfahrern. G., früher BVG-Bediensteter, hat seit einigen Jahren einen 400-Euro-Job bei einer Firma, die als Subunternehmen für die BVG mehrere Buslinien betreibt. Er war nicht täglich im Einsatz, er hat einen gültigen Personenbeförderungsschein. Für diesen gibt es kein Höchstalter.

Erst kurz vor dem Unfall hatte der Aushilfsfahrer die regelmäßig abzulegende Eignungsprüfung bestanden. „Er ist körperlich und geistig fit“, sagte sein Anwalt am Rande des Prozesses. Das Zubrot von 400 Euro im Monat sei auch materiell erforderlich für G., „um menschenwürdig zu leben“. Bis heute genieße G. großes Vertrauen seitens des Arbeitgebers. Es war ein Unfall, wie er leider aufgrund von Unachtsamkeit immer wieder beim Abbiegen passiere, sagte der Staatsanwalt. Unabhängig vom Alter. „Es war ein Augenblicksversagen“, urteilte auch das Gericht und verhängte eine Strafe von 4050 Euro (90 Tagessätze zu je 45 Euro).

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