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Berlin: Bessere Besoldungsstufe für Staatssekretäre angestrebt

Berliner Staatssekretäre und Spitzenbeamte sollen künftig in höhere Besoldungsgruppen eingestuft werden und damit besser bezahlt werden. Der Senat führte darüber gestern eine erste Beratung an Hand einer Vorlage von Innensenator Eckart Werthebach.

Berliner Staatssekretäre und Spitzenbeamte sollen künftig in höhere Besoldungsgruppen eingestuft werden und damit besser bezahlt werden. Der Senat führte darüber gestern eine erste Beratung an Hand einer Vorlage von Innensenator Eckart Werthebach. Der Senatsentwurf soll nach ausführlichen Diskussionen in der ersten Hälfte dieses Jahres beschlussreif sein. Das Abgeordnetenhaus muss der neuen Struktur der B-Besoldung zustimmen. Unklar ist zum Beispiel noch, ob, wann und wie die Bezirksamtsmitglieder, der Polizeipräsident und ähnliche Funktionen einbezogen werden.

Die 20 Staatssekretäre sollen von der Besoldungsgruppe B 7 nach B 9 hochgestuft werden. Das bedeutet einschließlich Familienzuschlag und Aufwandserhöhung eine Erhöhung der monatlichen Bezüge von jetzt 14 133,63 Mark auf 15 710,66 Mark. Dem Vernehmen nach soll der Chef der Senatskanzlei als "herausgehobener" Staatssekretär nach B 10 aufrücken. Die nach B 4 und B 5 eingestuften Abteilungsleiter sollen bis B 6 aufsteigen, der Stellvertreter des Chefs der Senatskanzlei auf B 7. Bisher werden auch Bezirksbürgermeister nach B 6 besoldet, ihre Stellvertreter nach B 5 und Stadträte nach B 4. Senatssprecher Michael-Andreas Butz sagte, man müsse "in aller Offenheit über eine möglicherweise unpopuläre Entscheidung" diskutieren.

In Bremen und in Berlin werden die Staatssekretäre traditionell am geringsten besoldet. In den meisten Bundesländern, auch in Brandenburg, sind sie nach B 9 eingestuft, in Hamburg nach B 10. Staatssekretäre beim Bund werden nach B 11 bezahlt - wie Berliner Senatoren. Die Höherstufung in Berlin ist ein Jahrzehnte altes Thema. Der letzte Versuch scheiterte 1987; Ergebnis der damaligen Debatte war nur der schönere Titel Staatssekretär, bis dahin hatten sie die Amtsbezeichnung Senatsdirektor. Der jetzige Vorstoß wird mit der Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Verwaltung gegenüber anderen Bundesländern begründet. Das war auch früher schon das Argument. Jetzt steckt dahinter auch die Sorge, dass gute Spitzenbeamte in Bundesdienste in Berlin wechseln könnten oder gar nicht erst gefunden werden. Die Neuregelung der B-Besoldung schlägt laut Werthebach im Landeshaushalt mit knapp einer Million Mark Mehrausgaben jährlich zu Buche. Dafür spare man durch die Verkleinerung des Senats sieben Millionen Mark ein.

Die ÖTV-Vorsitzende Susanne Stumpenhusen kritisierte die Senatspläne. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollten in diesem Jahr nur Gehaltsaufbesserungen in Höhe des Inflationsausgleiches erhalten. Frau Stumpenhusen plädierte für die Bezahlung nach Leistungskriterien. Die Grünen-Fraktionschefin Renate Künast kritisierte das Vorgehen des Senats als "handstreichartige Selbstbedienung", während er allen anderen Sparleistungen abfordere.

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