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Berlin: Geld des Bundes für Luftschlösser

Auch Berliner Abgeordnete kassieren Geld für Zweitwohnung

Berliner Bundestagsabgeordnete bekommen Geld für Zweitwohnungen, die sie gar nicht haben. Die Bundestagsverwaltung bestätigte, dass die Kostenpauschale, die beispielsweise auch für Berliner Zweitwohnungen gilt, von allen Abgeordneten in Anspruch genommen wird, unabhängig vom Wohnort. Also auch von den 23 Berliner Abgeordneten, etwa Bundestagspräsident Wolfgang Thierse, der seit Jahrzehnten am Kollwitzplatz wohnt. Thierse äußerte sich gestern nicht, auch andere Parlamentarier hüllten sich in Schweigen. Bundestagssprecher Michael Reinold sagte, der Bundestag könne nicht im Einzelfall kontrollieren, wofür die steuerfreie Pauschale verwendet werde, das sei allein Sache der Abgeordneten.

Der Aufwand, die seit Anfang des Jahres auf 3503 Euro monatlich gestiegene Kostenpauschale durch individuelle Zuschüsse zu ersetzen, sei zu groß und und widerspreche dem Abgeordnetengesetz. Meldungen, denen zufolge in die Pauschale 1000 Euro Mehraufwendungen für eine Zweitwohnung einkalkuliert sind, nannte Reinold unzutreffend. Richtig aber sei, dass eine unabhängige Kommission bereits 1992 gefordert habe, die Kostenpauschale auf umgerechnet 500 Euro zu senken und höhere Kosten nur gegen Belege zu erstatten.

Das Abgeordnetengesetz lässt sich nicht ausdrücklich über Zweitwohnungen aus, spricht nur von „Mehraufwendungen am Sitz des Bundestags“. Aber die Internetseite des Bundestags zur Kostenpauschale beginnt mit den Worten: „Was sein muss, muss sein. Zum Beispiel eine Zweitwohnung in Berlin.“ Die Pauschale gilt auch für das Wahlkreisbüro oder für Reisen. In vielen Fällen reiche die Pauschale nicht aus. Höhere Ausgaben würden nicht erstattet, für Abgeordnete gebe es auch keine abzugsfähigen Werbungskosten.C. v. L.

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