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Prozess: Haftstrafe für Misshandlung bei Trinkgelage

Wegen gefährlicher Körperverletzung durch massive Schläge ins Gesicht hat das Landgericht Berlin einen 26-jährigen Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Berlin - Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, im Juni diesen Jahres einen Zufallsbekannten nach einem gemeinsamen Trinkgelage in seiner Wohnung in Weißensee, durch massive Schläge ins Gesicht schwer verletzt zu haben. Zu dem Streit war es gekommen, weil sich das 26-jährige Opfer in der fremden Wohnung wie der "Hausherr" aufgeführt hatte.

Es sei durchaus glaubhaft, dass eine "Provokation des Opfers" der Auseinandersetzung vorausgegangen war, hieß es im Urteil. Danach war der "erste Angriff" von dem Opfer ausgegangen. Entgegen der Anklage fand das Gericht keine Anhaltspunkte, die einen versuchten Totschlag beweisen. Daher wurde der 26-Jährige nur wegen gefährlicher Körperverletzung bestraft.

Der Angeklagte ist erheblich und auch einschlägig vorbestraft. Das Gericht stellte fest, dass der Mann unter Alkohol zu Gewalttätigkeiten neigt. Daher wurde neben einer Haftstrafe auch die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Ein 24-jähriger Mitangeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. (tso/ddp)

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