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Berlin: Kein Weg für Fußgänger über die Havel und Klosterstraße

Über sieben Brücken wollen die Spandauer nicht gehen, aber wenigstens über zwei. Doch auch darauf müssen sie noch eine Weile warten.

Über sieben Brücken wollen die Spandauer nicht gehen, aber wenigstens über zwei. Doch auch darauf müssen sie noch eine Weile warten. Die Abschlussarbeiten für den Fußweg an der Bahnbrücke über die Havel beginnen frühestens im Herbst dieses Jahres, und für die Arbeiten an dem Übergang vom Bahnhof zum Stabholzgarten gibt es weiter gar keinen Termin. Hier müssen Passanten weiter die vielbefahrene Klosterstraße an einer Ampelanlage überqueren.

An der Havelbrücke ist der Fußweg schon seit Monaten montiert; nur die Treppen und Rampen fehlen, weil man sich mit einem Grundstückseigentümer nicht einigen konnte. Jetzt soll die Brücke verlängert werden, damit man das Grundstück einfach überqueren kann.

Die geänderten Planungen seien aber noch nicht abgeschlossen, sagte die Sprecherin der DB Projekt Knoten Berlin GmbH, Gabriele Schlott. Die Knoten Gmbh koordiniert alle Bauprojekte der Bahn in der Stadt. Die Pläne für den Fußgängersteg mussten bereits schon einmal geändert werden. Ursprünglich sollte der Übergang - wie zuvor an der alten Havelbrücke - auf der südlichen Seite angebracht werden. Dort soll aber der Transrapid entlang schweben, wenn er denn gebaut werden sollte. Deshalb musste man mit dem Fußgängersteg auf die Nordseite ausweichen und traf dort auf das Grundstücksproblem.

Bei der Brücke für die Fußgänger über die Klosterstraße sind die Pläne dagegen fertig - hier fehle es am Geld, wie Schlott sagte. Aber auch dort mussten die Pläne modifiziert werden. Nach den ursprünglichen Vorgaben wäre der Steg mit den Bahnbrücken direkt verbunden worden. Dann hätte es aber Schwingungsprobleme geben können, befürchteten dann die Planer. Jetzt wird die Brücke als eigenständiges Bauwerk zwischen den Gleisen angebracht. Dadurch haben sich aber auch die Finanzierungsvoraussetzungen geändert, weil das Geld nun aus anderen Kassen kommen muss. Und diese sind derzeit noch geschlossen. Zuständig ist das Eisenbahn-Bundesamt.

kt

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