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Nachteilsausgleich für Lehrkräfte: Berliner Angestellte warten noch auf den Zuschlag
Am 1. Februar trat das Artikelgesetz zur Verbeamtung in Kraft. Zum Ausgleich sollte es für angestellte Pädagogen 300 Euro im Monat geben. Noch ist es nicht soweit.
Eigentlich schien alles klar: Seit dem 1. Februar haben Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden, Anspruch auf eine monatliche Zahlung von 300 Euro. Nun scheint sich die Sache aber zu verzögern. Darauf deutet ein Schreiben hin, das die Bildungsverwaltung am Dienstag an alle öffentlichen Schulen schickte.
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