zum Hauptinhalt

Lesermeinung: Auf der Suche nach einem „Ein-Euro-Job“

Für Essensausgabe und Reinigungsarbeiten überqualifiziert Ich bin qualifizierter Küchenmeister, Internetentwickler und Personalberater und seit Juni 2004 arbeitslos. Am 1.

Für Essensausgabe und Reinigungsarbeiten überqualifiziert Ich bin qualifizierter Küchenmeister, Internetentwickler und Personalberater und seit Juni 2004 arbeitslos. Am 1. Oktober 2005 bekam ich, als ALG II -Empfänger, von meiner zuständigen Arbeitsagentur ein Arbeitsangebot zu einem Bildungsträger für Hilfstätigkeiten in Kindertagesstätten – für eine Aufwandsentschädigung von 1,30 Euro je Arbeitsstunde, zu 20 Arbeitsstunden in der Woche. Toll, dachte ich! Kommst Du wieder mehr unter die Leute, lernst Leute kennen und ein paar Euro mehr so vor der Weihnachtszeit ist auch sehr recht! Innerhalb einer vorangestellten Weiterbildung, die etwa zwölf Tage dauerte, erhielt ich einen Vertrag vom Bildungsträger zu einer entsprechenden Tätigkeit in einer Kita. Gleichzeitig bekam ich einen Vorstellungstermin bei der Kita-Leiterin – einen Tag vor der geplanten Arbeitsaufnahme. Dabei musste ich feststellen, dass es der Kita-Leiterin Probleme bereitete mich einzustellen, weil ich „überqualifiziert“ sei. Denn zu diesem Ein-Euro-Job gehörte es natürlich, dass man die Essenausgabe durchführte und Reinigungsarbeiten in der Kita erledigen sollte. Kurz geschockt, erkläre ich der netten Leiterin, dass das ja wohl bei einem Ein-Euro-Jobber häufig so sei, jedoch für mich keine Bedeutung haben sollte. Wir verblieben so, dass sie mich im Laufe des noch jungen Tages informieren wollte, ob sie mir diesen Ein-Euro-Job gibt oder nicht. Hintergründig geschockt, jedoch zielstrebig darin, meine Qualifikationen in die Vergangenheit zu reden, verabschiedete ich mich. Gleichzeitig rechnete ich nicht damit, angenommen zu werden. Ich hatte Recht! Die Kita-Leiterin rief nicht mal an, um abzusagen. Am späten Nachmittag versuchte ich sie anzurufen – jedoch vergeblich. Die Leiterin war schon außer Haus. In entsprechender Vorahnung informierte ich meinen Bildungsträger per Fax über meine Befürchtung und bat gleichzeitig um Hilfe und Unterstützung. Ein Anruf konnte nicht helfen, da im Bildungsträger schon gegen Mittag niemand zu erreichen war. Krankheit war der Grund, das stellte sich einen Tag später heraus. Tja, was nun? Keiner zu erreichen, keiner ruft wie abgesprochen an! Das war am 19. Oktober 2005. Ich überlegte, was zu tun sei. Denn am Tag darauf sollte ich meine Tätigkeit irgendwo als Ein-Euro-Jobber aufnehmen. Niemand konnte mir sagen, wo und mit welcher Tätigkeit. Die folgende Nacht schlief ich nicht. Am frühen Morgen des 20. Oktobers entschloss ich, die „Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (PAGA) per Fax davon in Kenntnis zu setzen,damit ich einen schriftlichen Nachweis meiner Eigenbemühungen erhielt.Außerdem wollte ich um die „Suspendierung“ aus dieser Maßnahme bitten, da ich offensichtlich nicht als Ein-Euro-Jobber geeignet war. Wenig später rief eine Mitarbeiterin des zuständigen Bildungsträgers, die inzwischen meine Hilferufe per Telefax vorgefunden hatte, bei mir an und teilte mir mit, dass die vertraglich vereinbarte Tätigkeit in der besagten Kita für mich nicht zustande käme. Sie bat mich um Geduld hinsichtlich der Aquisition einer möglichen neuen Einsatzmöglichkeit als ein Ein-Euro-Jobber. Es vergingen zwei Werktage für mich als arbeitsloser Ein-Euro-Jobber. Meine Qualifikationen waren zwar ein großer Nachteil bei der Suche nach einem Ein-Euro-Job. Aber es gibt sicherlich genügend Beispiele qualifizierter Ein-Euro-Jobber, die sich selbst und anderen den Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt wegnehmen. Th. Horn, Potsdam

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false