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Lesermeinung: Nebenverdienste und Hartz IV

Zu: „ Baaske: Alle Nebeneinkünfte melden“, 19.1.

Zu: „ Baaske: Alle Nebeneinkünfte melden“, 19.1. Es gibt keine grundlosen Zahlungen, auch nicht an Abgeordnete. Die Gegenleistung kann unterschiedlicher Art sein. Fall A: Der Abgeordnete erbringt tatsächlich gegenüber dem Unternehmen Leistungen, welche seinen früheren Dienstleistungen entsprechen. Dann muss, selbst wenn keine Interessenkollision zu befürchten ist, die Frage erlaubt sein, wie sich diese zeitliche Beanspruchung mit seinem Auftrag als Abgeordneter vereinbaren lässt. Das Mandat der Abgeordneten bezieht sich auf eine Ganztagstätigkeit. Abgeordnete aller Fraktionen beklagen immer wieder lautstark, wie hoch ihre Beanspruchung durch das Mandat sei und zwar auf Kosten und zu Lasten ihres Privat- und Familienlebens. Fall B: Der Abgeordnete bekommt vom früheren Arbeitgeber eine Vergütung ohne erkennbare Gegenleistung. Hier stellt sich die Frage, wie sich die Tatsache, dass sich Unternehmen „ihren“ Abgeordneten leisten, mit der verfassungsrechtlichen Stellung und dem Selbstverständnis eines Abgeordneten vereinbaren lässt. Selbst wenn es nur darum geht, diesen „geneigt“ zu machen, wären die Grenzen zulässiger Interessenwahrnehmung eines Wirtschaftsunternehmens deutlich überschritten und die Unabhängigkeit des Abgeordneten verletzt. Die Verfassungen und Abgeordnetengesetze des Bundes und der meisten Länder gehen vom Bild - nicht nur Vorbild - des Ganztagspolitikers aus, der (fast) nur für und von seinem Mandat lebt. Eine aufwändige Gesetzes- oder gar Verfassungsänderung ist also gar nicht erforderlich, eine entsprechende Ergänzung der Geschäftsordnungen würde ausreichen. Da die Abgeordneten mit beträchtlichen Einkünften aus Nebentätigkeiten, hoffentlich, die Ausnahmen sind, dürfte diese Regelung genügen, um sie an ihre Pflichten gegenüber dem eigentlichen Arbeitgeber zu erinnern: Der Steuerzahler, der Wähler, der Bürger. Rudolf Kinkelin, Potsdam-Mittelmark Zu: „Warten auf das Januar-Geld“, 20.1. Es ist schon traurig, wenn man, um zu seinem Recht, in diesem Falle zu seinem Geld, zu kommen, erst die Hilfe der Medien in Anspruch nehmen muss. Dank ihrer Recherche bekam ich bereits am Freitag eine Abschlagszahlung und konnte so meine Miete bezahlen. Rita Grögel, Potsdam-Eiche

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