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LEICHTS Sinn: Wenn Worte zu Waffen werden ...

... endet auch die Meinungsfreiheit. Die Freiheit zum wissenschaftlichen und politischen Streit und auch zum wilden Tabubruch muss unbedingt verteidigt werden.

Der Lateiner nennt das eine coincidentia oppositorum, einen Zusammenfall der Gegensätze. Da sieht man also in der vergangenen Woche auf ein und derselben Zeitungsseite einen großen Bericht über die Heimkehr des berüchtigten Bischofs Richard Williamson nach Großbritannien, jenes Piusbruders, der den Holocaust leugnet. Und daneben steht eine kleinere Meldung: Sechs Jahre Haft für Horst Mahler – für jenen früheren RAF-Verteidiger, der längst zum Rechtsextremisten und Holocaustleugner konvertiert ist. Wie ist das beides möglich? Erstens, der eine läuft frei herum, der andere sitzt ein. Und zweitens: Sechs Jahre Haft brutto, gewiss ein Rekord, für das verbale Äußern gewiss lästerlicher Ansichten – wo man doch schon einen recht heftigen Totschlag begehen oder mindestens einige Milliarden an Steuern hinterziehen müsste, bevor man für so lange „in die Bucht“ wandert? Wo bleibt da der liberale Staat mit seiner gefeierten Meinungsfreiheit?

Nun, so einfach sind die Oppositionen dann wieder auch nicht. Die Meinungsfreiheit ist gewiss ein hohes Gut, aber sie findet, wie es im Artikel 5 des Grundgesetzes heißt, „ihre Schranken in den allgemeinen Gesetzen ... und in dem Recht der persönlichen Ehre“. Würde ich also als Chef einer Firma über einen Mitarbeiter sagen, er sei der dümmste Buchhalter, der mir je begegnet ist – dann hätte ich bestimmt mit einer Beleidigungsklage zu rechnen, selbst wenn ich diese Äußerung als Tatsachenbehauptung hieb- und stichfest beweisen könnte.

Im Ernst: Wir wissen, dass Worte Waffen sein können, und zwar nicht nur geistige, aber durchaus tödliche. Wenn jemand zu einem anderen sagt, ein bestimmter Mensch gehöre endlich umgebracht, dann äußert er nicht nur eine Ansicht, sondern begeht gegebenenfalls Anstiftung zu einer Straftat. Wen jemand schreien würde: „Juden raus!“, dann wäre dies Volksverhetzung – und nicht bloß eine Meinungsäußerung.

Schwierig wird es, wenn jemand den öffentlichen Frieden dadurch stören will, dass er ein historisches Faktum wie den Holocaust bestreitet oder rabulistisch „diskutieren“ will. Wenn man dies einigermaßen raffiniert anstellt, kann die Trennlinie zu einer wahrhaft wissenschaftlichen Erforschung des Geschehens so fadenscheinig werden, dass Finsterlinge ein böses Katz-und-Maus-Spiel mit dem Anstand und der Justiz treiben können. Und dann stellt sich in der Tat die Frage, ob eine historische Tatsache dadurch aufgehoben werden kann, dass Narren und Bösewichter an ihr herumdeuteln, und ob die Tatsache dadurch „wahrer“ wird, dass man sie mit dem Strafrecht panzert. Es kommt ohnedies darauf an, dass Wissenschaft, Politiker, Medien und Bürger ständig der Wahrheit gegen ihre Verächter auf die Beine helfen, sonst hätte auch der Staatsanwalt bald sein Recht verloren.

Den reifen Demokratien bleibt eben eine wesentliche Unterscheidung nicht erspart – man kann auch in einem höheren Sinne sagen: eine durchaus notwendige coincidentia oppositorum. Die Freiheit zum wissenschaftlichen und politischen Streit und auch zum wilden Tabubruch muss unbedingt verteidigt werden – denn auf diesem Wege hat sich unsere Freiheit gegen falsche Autoritäten und angemaßte Macht bewahrheitet, und so haben sich unsere gegenwärtigen Wahrheiten von (schein-)wissenschaftlichen und dogmatischen Irrtümern befreit; doch gleichzeitig muss entschieden Widerstand geleistet werden gegen alle Versuche, dieses Lebenselixier einer offenen Gesellschaft zum Gift gegen die Humanität der Gesellschaft zu pervertieren.

Theoretisch mag diese Unterscheidung mitunter schwierig sein. Horst Mahler hat sie durch seine plumpen Hetzereien praktisch sehr einfach gemacht, obwohl der Richter gut beraten wäre, von Mahlers Suada nicht als einem „völkischen Gequake“ zu sprechen. Denn gegen bloßes Gequake bräuchten wir keinen Schutz.

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