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BND-Aktivitäten: Generalbundesanwalt ermittelt voraussichtlich nicht

Generalbundesanwalt Kay Nehm wird wegen der Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Irak-Krieg voraussichtlich keine Ermittlungen aufnehmen. Bei der Anklagebehörde waren mehrere Anzeigen eingegangen.

Karlsruhe - «Nach einer vorläufigen Bewertung sind Gründe für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht erkennbar», sagte Nehms Sprecherin Frauke-Katrin Scheuten am Dienstag in Karlsruhe. Bei der Anklagebehörde waren nach Medienberichten, wonach BND-Agenten den US-Truppen im Irak-Krieg kriegsrelevante Informationen geliefert und sie möglicherweise sogar mit Zieldaten für Bombardements versorgt haben sollen, mehrere Anzeigen von Privatpersonen eingegangen.

Nähere Einzelheiten nannte Scheuten nicht, da die Prüfung der Anzeigen - die den Verantwortlichen die «Vorbereitung eines Angriffskriegs» nach Paragraf 80 Strafgesetzbuch vorwerfen - noch nicht abgeschlossen sei. Nach den einschlägigen juristischen Kommentaren gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass die BND-Aktivitäten nach dieser Vorschrift als strafbar einzustufen sind.

Voraussetzung dafür wäre, dass nach der Vorstellung des Täters «Deutschland unter Einsatz seiner Streitkräfte als Krieg führende Macht beteiligt sein soll», heißt es im Kommentar von Tröndle/Fischer. Auch der renommierte Strafrechtskommentar Schönke/Schröder schreibt: «Nicht erfasst ist die Vorbereitung eines Krieges, an dem die Bundesrepublik nicht beteiligt sein soll.» Einzelne Hilfeleistungen für einen am Krieg beteiligten Staat dürften demnach nicht unter die Vorschrift fallen. (tso/dpa)

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