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Politik: Karlsruhe erlaubt Sanierung von DDR-Uranbergbau nach Ost-Standards

Die ehemaligen Uranabbaugebiete in Thüringen und Sachsen dürfen weiterhin nach dem Strahlenschutzrecht der DDR saniert werden. Die Klage von neun Bürgern, die eine Sanierung nach den schärferen Standards der westdeutschen Strahlenschutzverordnung gefordert hatten, ist am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert.

Die ehemaligen Uranabbaugebiete in Thüringen und Sachsen dürfen weiterhin nach dem Strahlenschutzrecht der DDR saniert werden. Die Klage von neun Bürgern, die eine Sanierung nach den schärferen Standards der westdeutschen Strahlenschutzverordnung gefordert hatten, ist am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. In einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss begründete das Gericht die Nichtannahme der Klage damit, dass das Strahlenschutzrecht der DDR den Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) folge und die Euratom-Grundnormen erfülle. (AZ: 1 BvR 1580/91)

Greenpeace hatte die Klage mit einer Stellungnahme unterstützt und darauf hingewiesen, dass für die Bewohner der Wismutregion wegen der unterschiedlichen Strahlenschutzbestimmungen eine 17- bis 167-fach höhere Organbelastungen als bei der Anwendung der bundesdeutschen Strahlenschutzverordnung entstehe. In dem Gebiet wurden von 1947 bis zur Wende nach Angaben der Umweltschützer rund 220 000 Tonnen Urankonzentrat für sowjetische Atombomben und Atomkraftwerke abgebaut.

Über 200 Millionen Tonnen radioaktive Altlasten lagerten noch in diesem Gebiet. Für die Sanierung der mit Uran belasteten Flächen stellt der Bund laut BVerfG insgesamt 13 Milliarden Mark zur Verfügung.

Das BVerfG verwies in seiner Begründung zudem darauf, dass die Bundesregierung bei der Erfüllung ihrer Pflicht zum Lebensschutz einen weiten "Einschätzungs-, Wertungs- und Gestalungsspielraum" hat. Das BVerfG könne deshalb nur dann eine Verletzung dieser Schutzpflicht feststellen, wenn Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen wurden oder völlig unzulänglich sind, das Schutzziel zu erreichen.

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