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Was die Bischöfe tun: Leitlinien, Präventionsbeauftragte und 5000 Euro

LEITLINIEN ZUR PRÄVENTIONIm August 2010 hat die Bischofskonferenz „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch“ verabschiedet. Danach soll jedes Bistum einen Missbrauchsbeauftragten ernennen und ihm einen Beraterstab zur Seite stellen.

LEITLINIEN ZUR PRÄVENTION

Im August 2010 hat die Bischofskonferenz „Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch“ verabschiedet. Danach soll jedes Bistum einen Missbrauchsbeauftragten ernennen und ihm einen Beraterstab zur Seite stellen. Sobald sich ein Verdacht erhärtet, sollen die staatlichen Strafverffolgungsbehörden eingeschaltet werden. Die Leitlinien schreiben auch vor, dass von Personen, die in der Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden sollen, ein polizeiliches Führungszeugnis eingeholt werden soll und Tätern dienstrechtliche Konsequenzen drohen. Allerdings haben diese Leitlinien lediglich empfehlenden Charakter, die Bischofskonferenz kann den einzelnen Bistümern nichts verbindlich vorschreiben.

PRÄVENTIONSBEAUFTRAGTE

Die Bischofskonferenz hat im März 2010 den Trierer Bischof Stephan Ackermann zum Missbrauchsbeauftragten ernannt. Mittlerweile haben auch alle 27 deutschen Bistümer Präventionsbeauftragte eingesetzt. Nicht überall handelt es sich allerdings um wirklich unabhängige, externe Personen. Es wurden auch nicht überall ein Beratergremien eingerichtet. Wie offen ein Bistum mit dem Thema Missbrauch umgeht, kann man schon daran ablesen, wie deutlich etwa auf der Internetseite des Bistums auf die Existenz eines Präventionsbeauftragten hingewiesen wird. Im Erzbistum Berlin etwa wird gleich auf der Startseite auf den Beauftragten verwiesen. Auf der Internetseite des Bistums Regensburg muss man lange suchen, bis man einen Hinweis findet. Die Bischofskonferenz hat zudem eine Vereinbarung mit dem Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung abgeschlossen, wonach in allen kirchlichen Einrichtungen Schutzkonzepte eingeführt werden sollen.

HOTLINE

Bischof Ackermann hatte von März 2010 bis Dezember 2012 eine Hotline geschaltet. 8000 Gespräche wurden geführt und 400 Menschen online beraten.

5000 EURO FÜR OPFER

Die Bistümer und die katholischen Orden zahlen Missbrauchsopfern bis zu 5000 Euro, wenn sie nachweisen können, dass ihnen Schlimmes passiert ist. Beim Jesuitenorden haben bislang 100 Menschen einen Antrag auf Zahlung gestellt, die Bischofskonferenz hat 1200 Anträge bearbeitet und die meisten positiv beschieden. clk

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