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Arbeitsagenturen: Weiterbildungen nur unzureichend überprüft

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Qualität von Weiterbildungsangeboten für Arbeitslose nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofs in der Vergangenheit nur unzureichend überprüft.

Berlin/Nürnberg - Die BA sei immer noch nicht in der Lage, "verlässliche Aussagen zur Qualität dieser Maßnahmen zu treffen" und könne daher auch nicht "fachlichen Fehlentwicklungen und dem unwirtschaftlichen Einsatz von Ressourcen rechtzeitig begegnen", heißt es in einem Schreiben an den Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages.

Die Arbeitsagenturen sind seit 2003 gesetzlich verpflichtet, Qualität und Erfolg von Weiterbildungsmaßnahmen zu prüfen. Eine entsprechende Regelung war mit Einführung des so genannten Bildungsgutscheins für Erwerbslose erforderliche geworden. Seitdem entscheidet nicht mehr die Arbeitsagentur, sondern der Arbeitslose selbst, bei welchem Fortbildungsinstitut er die ihm empfohlenen Kurse absolviert. Um das Qualitätsniveau der Anbieter zu halten, müssen sich seitdem alle Institute von der BA zertifizieren lassen.

Überprüfungen nicht verlässlich aufgebaut

Nach Erkenntnissen des Rechnungshof legte die BA aber seitdem "weder konkrete Zuständigkeiten noch verbindliche Qualitätskriterien, Bewertungsschemata oder Verfahrensregeln für die Durchführung der Qualitätskontrollen laufender Weiterbildungsmaßnahmen fest". Auch seien die zuständigen Mitarbeiter nicht eingewiesen und für diese Aufgaben geschult worden. Ebenso wenig überwache die BA, ob überhaupt und wie Qualitätskontrollen umgesetzt würden. Der Rechnungshof empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss, der BA bis zum 30. Juni eine Frist zu setzen, über ihre Maßnahmen und den Stand der Umsetzung zu berichten.

Bundesagentur-Sprecher Ulrich Waschki bezeichnete den Rechnungshof-Bericht als teilweise überholt. Er basiere auf Untersuchungen aus dem Jahre 2005. Damals hätten die Zertifizierungsstellen für Weiterbildungsanbieter gerade erst ihre Aufgabe aufgenommen. Zugleich räumte der Sprecher Mängel ein. Eine Projektgruppe habe aber inzwischen erste Verbesserungs-Vorschläge erarbeitet. So werde im Laufe des Jahres ein überregionaler Prüfdienst Fortbildungsmaßnahmen und Anbieter einer Qualitätsprüfung unterziehen. Teilnehmer von Fortbildungskursen sollen nach ihren Einschätzungen befragt werden. (tso/dpa)

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