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Brandenburg: Bankenaffäre: Erstes Urteil in Sicht

LBB-Manager sollen Bilanzen gefälscht haben. Heute will die Staatsanwaltschaft plädieren

LBB-Manager sollen Bilanzen gefälscht haben. Heute will die Staatsanwaltschaft plädieren Berlin - Es geht um den größten Finanzskandal in Berlins Nachkriegsgeschichte, doch das Gericht hat sich in den vergangenen neun Monaten auf juristisch unerschlossenem Terrain bewegt. Jetzt geht der erste Prozess gegen zwei frühere Vorstandsmitglieder der Landesbank Berlin (LBB) im Zusammenhang mit der Bankenaffäre in die Schlussrunde. In dem Verfahren um falsche Bilanzen soll es am heutigen Montag zum Plädoyer der Berliner Staatsanwaltschaft kommen. Mit einem Urteil des Berliner Landgerichts rechnen Prozessbeteiligte für Ende Januar oder Anfang Februar. Auf der Anklagebank sitzen Ulf-Wilhelm Decken (60), einst Vorstandssprecher der Landesbank, und Jochem Zeelen (63), Ex-Vorstandsmitglied. Sie müssen sich für Jahresbilanzen verantworten, in denen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bewusst Milliardenrisiken geheim gehalten wurden. Decken und Zeelen sollen für die Bank Freistellungserklärungen unterzeichnet haben mit der Folge, dass die persönlich haftenden Gesellschafter der Weberbank sowie Komplementäre von fünf Fondsgesellschaften der LBB nicht für Verbindlichkeiten haften mussten – sondern die Bank. Diese Risiken in Höhe von bis zu 7,7 Milliarden Euro seien nicht in den Jahresbilanzen der LBB für 1997, 1998 und 1999 ausgewiesen worden, obwohl das nötig gewesen wäre. Das Delikt wurde in Deutschland nie vorher angeklagt, Rechtsprechung gibt es dazu also nicht. Decken und Zeelen haben die Vorwürfe im Prozess vehement zurückgewiesen. Sie hätten nichts verheimlicht, erklärten sie im Saal 736 des Landgerichts. Alle Risiken seien in den Abschlüssen enthalten gewesen, die fraglichen Freistellungserklärungen hätten überhaupt nicht in die Bilanz hineingehört. Ihnen sei damals auch keine größere Bedeutung beigemessen worden. So oder so hätte am Ende die Bank für ihre Tochtergesellschaften gehaftet. Es gebe auch keine gesetzlichen Vorgaben, dass solche Freistellungserklärungen überhaupt im Jahresabschluss auftauchen müssten. Decken und Zeelen sind zur Zeit gewissermaßen Stammgäste in Moabit.Denn die beiden LBB-Vorstände müssen sich noch in einem weiteren Prozess wegen Untreue verantworten. In der ebenfalls seit Mai laufenden Verhandlung geht es um einen der so genannten Prominenten-Fonds. Sollten die Richter zu Schuldsprüchen kommen, ist nicht mit hohen Strafen zu rechnen: Die Höchststrafe für Bilanzfälschung beträgt drei Jahre Haft, auf Untreue stehen maximal fünf. Ins Zentrum des Bankenskandals dürfte der Prozess gegen 14 frühere Spitzenmanagern der Bank Berlin Hyp führen. Sie sollen laut Anklage für die Vergabe unzureichend gesicherter Kredite von rund 240 Millionen an die Immobilienfirma Aubis verantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende vergangenen Jahres Anklage wegen Untreue in besonders schweren Fall erhoben. Unter den Beschuldigten sind auch der frühere Vorstandschef und Ex-Fraktionschef der CDU im Abgeordnetenhaus, Klaus-Rüdiger Landowsky, sowie die früheren Konzernchefs Wolfgang Steinriede und Wolfgang Rupf. Die Angeklagten haben sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert oder sie bestritten. Das Gericht hat ihnen bis März eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt.

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