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Brandenburg: Neonazis dürfen in Halbe marschieren

POLIZEIBERICHT Frankfurt (Oder) (ddp/PNN). Rechtsextremisten dürfen heute in Halbe aufmarschieren.

POLIZEIBERICHT Frankfurt (Oder) (ddp/PNN). Rechtsextremisten dürfen heute in Halbe aufmarschieren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Frankfurt (Oder) wies am Freitag eine Beschwerde des Frankfurter Polizeipräsidiums überwiegend zurück. Dieses hatte geklagt, weil das Verwaltungsgericht zu Wochenbeginn ein von der Polizei erlassenes Verbot der Demonstration aufgehoben hatte. Das OVG erteilte allerdings strenge Auflagen, wie ein Gerichtssprecher sagte. So dürfe der Soldatenfriedhof nicht betreten werden, da das zuständige Amt Schenkenländchen dafür die Genehmigung nicht erteilte. Zudem dürfe die Kundgebung auf dem Vorplatz der Grabstätte höchstens eine Stunde dauern. Das Mitführen von Fackeln und Trommeln sei untersagt worden. Für den Bereich außerhalb des Friedhofs könne „eine das generelle Versammlungsverbot rechtfertigende Gefahrenlage“ nicht festgestellt werden, heißt es in der Begründung des 4. OVG-Senats.

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