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Brandenburg: Neues Naturschutzgesetz

Auch neues Waldgesetz in Kraft / PDS: „Fauler Kompromiss“

Auch neues Waldgesetz in Kraft / PDS: „Fauler Kompromiss“ Potsdam (ddp/PNN). In Brandenburg treten ein neues Naturschutzgesetz sowie ein neues Waldgesetz in Kraft. Der Landtag verabschiedete am Mittwoch in Potsdam entsprechende Gesetzentwürfe der Landesregierung. Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) betonte, damit habe Brandenburg „moderne und handhabbare Gesetze“. Die teilweise umstrittenden Änderungen des Naturschutzgesetzes seien vertretbar. Das Gesetz biete einen „fairen Interessenausgleich“. Die PDS-Fraktion sieht das anders und lehnte die Gesetze ab. Die umweltpolitische Sprecherin Dagmar Enkelmann bezeichnete das Naturschutzgesetz als „faulen Kompromiss“. Birthler betonte, die Novelle ermögliche eine Anpassung des brandenburgischen Naturschutzgesetzes an Bundes- und EU-Recht. Damit könnten drohende Sanktionen aus Brüssel abgewendet werden. Außerdem sei die Novelle das Ergebnis einer Überprüfung aller Regelungen nach mehr als zehn Jahren Erfahrung mit dem alten Naturschutzgesetz. Für den Bürger ergeben sich zahlreiche Vereinfachungen. So können Stege an Gewässern künftig ohne naturschutzrechtliche Genehmigung gebaut werden. Lediglich die untere Wasserbehörde muss einem solchen Projekt noch zustimmen. Auch Baumfällungen sind künftig einfacher möglich. Zudem können Anbauten an Häusern wie Garagen künftig ohne Zustimmung der Naturschutzbehörden errichtet werden. Ferner ist das Reiten oder das Fahren mit bespannten Fahrzeugen jetzt auf allen Wegen zulässig, die von zwei- oder mehrspurigen Fahrzeugen befahren werden können. Mit dem neuen Naturschutzgesetz ändern sich auch die Mitspracherechte der Naturschützer. Während das Verbandsklagerecht erhalten bleibt, wurde das Einspruchsrecht der Naturschutzbeiräte bei den Landkreisen abgeschafft.

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