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Brandenburg: Volksverhetzung: Neun Monate für Horst Mahler

Berlin - Das Landgericht Berlin hat den Anwalt Horst Mahler wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft verurteilt. Der rechtsextreme Demagoge hatte im September 2002 vor Journalisten in der Berliner NPD-Zentrale einen Schriftsatz mit antijüdischen Hassparolen präsentiert.

Berlin - Das Landgericht Berlin hat den Anwalt Horst Mahler wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft verurteilt. Der rechtsextreme Demagoge hatte im September 2002 vor Journalisten in der Berliner NPD-Zentrale einen Schriftsatz mit antijüdischen Hassparolen präsentiert. Die 22. Große Strafkammer setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus. Es sei zu erwarten, dass Mahler weitere Taten begehe, so das Gericht. Mahler blieb aber frei. In dem elfmonatigen Prozess hatte der 68-jährige Anwalt das Gericht als Bühne für antijüdische Propaganda missbraucht. Auch gestern legte Mahler vor der Urteilsverkündung noch mal los – und handelte sich vermutlich ein weiteres Verfahren ein. Mahler behauptete in seinem Schlusswort, die Bundesrepublik sei am Ende. Er warnte die Richter, sie würden „einen fatalen Fehler machen, wenn sie darauf vertrauen, ihnen würde nichts geschehen“. Der Richter kündigte an, er werde die Einleitung eines Verfahrens wegen versuchter Nötigung veranlassen und nannte Äußerungen Mahlers in dem Prozess als „bewusste Unterschreitung der intellektuellen Ekelschwelle“. Nach dem Urteil nannte ein Mann die Richter „widerliches Pack“. Gegen ihn wurde ein Verfahren wegen Beleidigung eingeleitet. Vor dem Gerichtsgebäude bedrohten Neonazis den zuständigen Oberstaatsanwalt. fan

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