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Brandenburg: Weniger Hürden für Bauherren

Neues Denkmalschutz-Gesetz geplant / Konservator Karg: Brandenburg bei Denkmalförderung Schlusslicht

Neues Denkmalschutz-Gesetz geplant / Konservator Karg: Brandenburg bei Denkmalförderung Schlusslicht Von Thorsten Metzner Potsdam. Eine gute Nachricht für Investoren in Brandenburg: In diesem Jahr sollen weitere bürokratische Hürden abgebaut werden – beim Denkmalschutz. Nachdem kürzlich bereits eine neue Bauordnung mit vielen Erleichterungen für Bauherren in Kraft trat, soll jetzt auch das Denkmalschutzgesetz modernisiert werden. Die geplante Novelle sei weitgehend fertig, bestätigte Wissenschaftsministerin Johanna Wanka (CDU) am Freitag gegenüber den PNN. Sie wies damit auch in Koalitionskreisen gewachsene Zweifel zurück, dass das umstrittene und mehrfach vertagte Gesetzesvorhaben – eins der letzten der Großen Koalition – nicht mehr rechtzeitig vor der Landtagswahl verabschiedet werden könne. Sie rechne damit, dass der Gesetzentwurf Ende Januar vom Kabinett beschlossen werde könne. Mit dem Gesetz würden die Interessen von Denkmal-Eigentümern und Bauherren stärker als bisher berücksichtigt vereinfacht, betonte Wanka. Vor allem der CDU war das Denkmalschutzgesetz als „Investitionsbremse“ ein Dorn im Auge. Künftig sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden: So werden die Denkmalbehörden nur noch einen Monat Zeit haben – bisher waren es drei Monate – um im Zuge von Baugenehmigungsverfahren ihre Stellungnahmen zu Projekten abzugeben. Mit dem Gesetz soll erstmals in Brandenburg der lange geforderte „Denkmalfonds“ aufgelegt werden, um unzumutbare Belastungen von Investoren zu mildern. Diese würden im Gesetz definiert, so Wanka. Allerdings gibt es dem Vernehmen noch Differenzen, aus welchen Töpfen und in welcher Höhe dieser Fonds gefüllt werden soll. Eine Größenordnung von zehn Millionen Euro und mehr, von der früher die Rede war, ist laut Wanka angesichts der angespannten Haushaltslage Brandenburgs jedoch unrealistisch. Brandenburg ist bei der Landesdenkmalförderung Schlusslicht in Ostdeutschland, was Landeskonservator Detlef Karg seit langem beklagt. Investoren, die außerhalb von historischen Stadtkernen investieren – dort gibt es Programme des Bauministeriums – haben im Grunde keine Chancen auf öffentliche Fördermittel. Dabei gibt es in Brandenburg rund 40 000 Denkmale, von den zwischen 20 und 40 Prozent als gefährdet gelten. Tatsächlich schreitet der Verfall vieler Denkmale wie Dorfkirchen und Herrenhäuser weiter voran. Hinzu kommt, dass erst rund 10 000 Denkmale in den offiziellen Listen eingetragen sind. Um diesen Rückstau abzubauen, soll im Zuge der Novelle auch das Eintragungsverfahren vereinfacht werden. Danach können künftig die Denkmalbehörden die Listen in eigener Regie vervollständigen. Bislang lief dies über ein aufwendiges Verwaltungsverfahren, in dem der Eigentümer benachrichtigt wurde und vor Gerichten dagegen klagen konnte.

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