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Landeshauptstadt: Diebstahl im Wert von 5 Euro – sechs Monate Haft ohne Bewährung

Diebstahl im Wert von fünf Euro – sechs Monate Haft. Das Urteil im Schnellverfahren von Sonntag am Amtsgericht Potsdam sorgte für Aufmerksamkeit.

Diebstahl im Wert von fünf Euro – sechs Monate Haft. Das Urteil im Schnellverfahren von Sonntag am Amtsgericht Potsdam sorgte für Aufmerksamkeit. Eine so hohe Strafe für ein Bagatelldelikt? Die Polizeimeldung lautete: 52-jähriger Berliner ohne festen Wohnsitz klaute am Sonnabend in den Bahnhofspassagen Alkohol im Wert von 5 Euro. Die Polizei stellte drei Küchenmesser in seiner Jacke fest: 24 Stunden später wurde Bernd K.* von einem Richter des Amtsgerichtes Potsdam zu sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. „Richter Gnadenlos“? Wolfgang Peters, Dienst habender Richter am Sonntag, sieht keine Möglichkeit, dass die Messer in der Tasche des Obdachlosen seinen Hausstand dargestellt haben könnten. Nein, er habe noch einen Beutel bei sich gehabt, in den er die Messer hätte legen können. Zumindest hat Bernd K. die Messer nicht benutzt. Muss er auch nicht, so Peters. Das Strafgesetzbuch Paragraf 244 sagt aus, dass ein schwerer Diebstahl vorliegt, wenn eine Waffe oder ein anderer gefährlicher Gegenstand bei sich geführt wird. Vorbei sind Zeiten, als Staatsanwälte nachweisen mussten, dass der Dieb den Gegenstand als Waffe einsetzen wollte. Peters sagt, selbst Taschenmesser, Brieföffner oder Hämmer würden bei einem Diebstahl als Waffe bewertet werden. Juristisch interessanter werteten Anwälte gestern die für diesen Fall hypothetische Frage: Was wäre, wenn Messer und Alkohol geklaut worden wären? Das Urteil steht laut Peters im Gesamtkontext. Denn was die Polizeimeldung verschwieg: Bernd K. war laut dem Richter mehrfach vorbestraft und erst seit August 2004 nach zweijähriger Haftstrafe wegen räuberischer Erpressung wieder auf freiem Fuß. In der Szene sei es seit 1985 auffällig (* Name geändert). jab

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